ZitatOriginal von sashetown
Da scheint das HSV Forum aber nicht gut informiert zu sein! Nach §823 Abs. 2 BGB ist er eindeutig zum Schadensersatz verpflichtet! Er hat ein Schutzgesetz verletzt, deshalb muss er den daraus enstandenen Schaden zahlen! Ist überhaupt keine Frage!
und genau da liegt juristisch gesehen das Problem, denn der Nachweis eines entstandenen Schadens ist kaum zu führen. Das würde bedeuten, stichhaltig beweisen zu können, dass man das Spiel in Paderborn ohne seine Regelverletzungen gewonnen hätte, was de facto nicht möglich ist...