Hier mal der t-online-Bericht dazu:
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Robert Hoyzer in Berlin festgenommen
Im Fußball-Wettskandal ist der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer am Samstag mit Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, dass die Entscheidung "nach einer geänderten Einschätzung zur Frage der Fluchtgefahr" von einer Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Tiergarten getroffen worden ist. Hoyzer hatte in mehreren Fällen Manipulationen bei der Leitung von Fußballspielen gestanden. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl bereits am Donnerstag unter dem Vorwurf der "Mittäterschaft beim gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in acht Fällen" erlassen.
Bereits vor 2004 straffällig
Nach neuesten Erkenntnissen sei der Verdacht begründet, dass Hoyzer zusätzlich zu den ursprünglich von ihm selbst eingeräumten Straftaten bereits vor dem Jahr 2004 mit bisher unbekannten Mittätern Straftaten gleicher Art begangen hat. Der Beschuldigte müsse mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Dies begründe nach Einschätzung der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft auch eine konkrete Fluchtgefahr.
Drei Personen in U-Haft
In Untersuchungshaft befinden sich im Zusammenhang mit dem Wettskandal bereits der Leiter eines Wettcafés in Berlin- Charlottenburg sowie zwei weitere Mitarbeiter aus diesem Café.
eneralstaatsanwalt rechnet mit Anklagen
Der Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge rechnet im Fußball-Wettskandal fest mit Anklagen gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer und drei kroatische Mitarbeiter eines Berliner Wettcafés. Dies sagte Karge nach der kurz zuvor erfolgten Festnahme Hoyzers. Karge sagte, neueste Ermittlungen hätten ergeben, "dass Hoyzer bisher in seinen Aussagen nicht alles gebracht hat". Im Skandal um mehrere von Hoyzer gestandene Manipulationen äußerte sich Karge als Chef der in diesem Fall federführenden Berliner Staatsanwaltschaft erstmals.
Alleiniger Haftgrund: Fluchtgefahr
Zum neuesten Stand sagte Karge: "Wir haben etwas herausgefunden, was ich im einzelnen noch nicht sagen darf, sonst wird gegen mich selbst ermittelt." Der Haftbefehl sei jedoch nicht beantragt worden, um Hoyzer von Fernsehauftritten wie am vergangenen Dienstag von Johannes B. Kerner im ZDF fern zu halten. Karge sagte dazu: "Das ist kein Haftgrund, auch wenn durch solche Äußerungen Einfluss auf Ermittlungen genommen werden kann." Alleiniger Haftgrund sei vielmehr das drohende erhöhte Strafmaß und die damit verbundene Fluchtgefahr.
Quelle: t-online.de