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Ticket unterschreiben - Die Bahn geht gegen Missbrauch vor
Um Missbrauch zu vermeiden, sind ab 1. April 2005 die Reisende mit den Ländertickets (z.B. Brandenburg-Ticket) und Schönes-Wochenende-Tickets verpflichtet, Vor- und Nachnamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Die Deutsche Bahn bittet, den Namenseintrag vor Fahrtantritt vorzunehmen.
Ist - bedingt durch die kurzfristige Umstellung - in den ersten Tagen nach dem 1. April 2005 noch kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
Nachdem mich neulich schon völlig normal aussehende Leute ohne bunte Haare und Alkoholfahne um Abgabe meines gar nicht vorhandenen Wochenendtickets ersucht haben, hat nun auch die Bahn schon gemerkt, was da abgeht. Dann hab ich ja Hoffnung, daß ich spätestens ab Mai wieder in Ruhe ein-, aus- und umsteigen kann.