ZitatAlles anzeigenSpanien: Ausländerbeschränkung gekippt - 12.04.2005 14:12
EuGH-Urteil mit Folgen
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt die bisher gültigen Ausländerregelung in den europäischen Fußballligen in Frage. Der russische Fußballprofi Igor Simutenkow hatte gegen den spanischen Verband geklagt und Recht bekommen.
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.Der Russe Igor Simutenkow, der jetzt bei Kansas City Wizards spielt, war von 1999 bis 2002 beim spanischen Klub CD Teneriffa beschäftigt, und fiel unter die dort gültige Regel, wonach Spieler aus Nicht-EU-Ländern nur begrenzt aufgestellt werden dürfen. Dagegen ging der Profi gerichtlich vor und berief sich auf das Partnerschaftsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Russland, wonach ein Recht auf Gleichbehandlung bestehe.
Dieser Argumentation folgte nun der EuGH und stellte damit fest, dass Simutenkow nicht als Drittstaaten-Spieler gelten darf und die Anwendung der Regel somit gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt.
Ähnliche Partnerschaftsabkommen wie mit Russland unterhält die EU beispielsweise mit den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) sowie mit insgesamt 77 sogenannten AKP-Staaten (Afrika, karibischer Raum und pazifischer Ozean). Darunter sind unter anderem Ghana, Somalia und Senegal. Das "Cotonou"-Abkommen, das seit dem 1. April 2003 Gültigkeit hat, ist das für den Profisport in diesem Zusammenhang wohl bedeutendste Abkommen. Somit dürfte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes weit reichende Konsequenzen für den europäischen Sport haben.
"Folge des EuGH-Urteils ist, dass Sportler, die aus einem dieser Staaten stammen und in einem Staat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig beschäftigt sind, zukünftig nicht mehr unter Ausländerregelungen fallen dürfen, sondern EU-Spielern gleichgestellt werden müssen", sagt Michael König, Sportrechtsexperte der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler.
Im deutschen Profi-Fußball fallen europäische Spieler nicht unter das Ausländerkontingent, sondern sind den deutschen Akteuren gleichgestellt. Das Ausländerkontingent (fünf Spieler) bezieht sich weiterhin lediglich auf Akteure aus Nord-, Mittel- oder Südamerika, Asien, Afrika und aus Ozeanien. Der DFB hatte nach dem Bosman-Urteil vom 15. Dezember 1995 allen Spielern aus den Mitgliedsverbänden der UEFA einen Einsatz in Deutschland erlaubt.
Wenn nun allerdings Spieler aus Staaten, mit denen EU- Partnerschaftsabkommen bestehen, mit ähnlichen Klagen Erfolg haben würden und somit EU-Spielern gleichgestellt werden müssten, hätte dies auch hierzulande weit reichende Konsequenzen.
Ausländerbegrenzung
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welche länder haben denn ein partnerschaftsabkommen mit der eu?
ich habe da auf die schnelle nichts gefunden bei google. -
ein Teil steht zumindest im Bericht.
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ich hatte gehofft es gäbe ne liste oder so,konnte aber halt nichts finden.
naja,wenn sich die weit reichenden konsequenzen tatsächlich nähern,wird man schon näheres erfahren-
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