
Geldstrafen für Mönchengladbach und Mainz
10.01.2003 15:00:37
Der Bundesligist VfL Borussia Mönchengladbach wurde am 10. Januar 2003 durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Beim Meisterschaftsspiel zwischen dem VfL Borussia Mönchengladbach und dem DSC Arminia Bielefeld am 5. Oktober 2002 in Mönchengladbach war ein Feuerzeug aus dem Bielefelder Fan-Block auf das Spielfeld geworfen worden und hatte den Mönchengladbacher Torhüter nur knapp verfehlt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Quelle:dfb.de
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Zweitligist FSV Mainz 05 wurde am 10. Januar 2003 durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
Beim Meisterschaftsspiel zwischen dem FSV Mainz 05 und dem TSV Alemannia Aachen am 15. November 2002 in Mainz waren Pappbecher, Feuerzeuge und eine Bierdose aus dem Aachener Fan-Block auf das Spielfeld geworfen worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.