Congstar Freundschaftswerbung

Der 2. Bundesliga-Thread

  • Das stimmt.


    Das zählt dann letztendlich innerhalb einer Genossenschaft. Überträgt sich aber nicht auf Dritte, wenn die Genossenschaft diesem Geld gibt. Wenn ich bei einer genossenschaftlichen Bank einen Kredit habe, dann gilt für mich der Kreditvertrag, aber nicht die Entscheidungen der Genossenschaftlichrn JHV.


    So gesehen können die dann gerne wählen, wer keinen Einfluss auf Schalke hat.

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
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  • Das zählt dann letztendlich innerhalb einer Genossenschaft. Überträgt sich aber nicht auf Dritte, wenn die Genossenschaft diesem Geld gibt. Wenn ich bei einer genossenschaftlichen Bank einen Kredit habe, dann gilt für mich der Kreditvertrag, aber nicht die Entscheidungen der Genossenschaftlichrn JHV.


    So gesehen können die dann gerne wählen, wer keinen Einfluss auf Schalke hat.

    Und über die Inhalte wie Verwendung und Ausgestaltung ( Bedingungen) des Kreditvertrages hat jedes Mitglied über sein Stimmrecht bei der Genossenschaftsversammlung ein Mitspracherecht und könnten mit Mehrheiten auch Änderungen beschlossen werden.

    Somit können die Mitglieder zumindest einmal im Jahr durchaus Einfluss , nicht auf Schalke 04, aber auf die Verwendung der Einlagen haben.

  • Nö. Nicht wenn der erst einmal geschlossen wurde. Das muss man schon in der richtigen Reihenfolge machen. Genossenschaft gründen, passende Mitglieder aufnehmen, Vertrag beschließen und sich dann für alle öffnen. Alternativ legt man einen Antrag vor, der die Geschäftsführer der Genossenschaft zum eigenständigen Abschließen von Verträgen ermächtigt oder schreibt das gleich in die Satzung. Letzteres ist der Hannoversche Weg und Martin Kind gewesen.


    Es gibt eigentlich immer ausreichend Stimmvieh, dass das nicht durchblickt und dem man nur glaubhaft versichern muss, dass sonst die Welt untergeht. Alles schon mehr als einmal erlebt.


    Ich trete immer sehr für Vereinsdemokratie ein. Aber über die Schwächen und Grenzen derselben muss man sich schon bewusst sein. Letztlich sind es in den meisten Fällen nur wenige, die entscheidenden Einfluss haben.

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  • Nö. Nicht wenn der erst einmal geschlossen wurde. Das muss man schon in der richtigen Reihenfolge machen. Genossenschaft gründen, passende Mitglieder aufnehmen, Vertrag beschließen und sich dann für alle öffnen. Alternativ legt man einen Antrag vor, der die Geschäftsführer der Genossenschaft zum eigenständigen Abschließen von Verträgen ermächtigt oder schreibt das gleich in die Satzung. Letzteres ist der Hannoversche Weg und Martin Kind gewesen.


    Es gibt eigentlich immer ausreichend Stimmvieh, dass das nicht durchblickt und dem man nur glaubhaft versichern muss, dass sonst die Welt untergeht. Alles schon mehr als einmal erlebt.


    Ich trete immer sehr für Vereinsdemokratie ein. Aber über die Schwächen und Grenzen derselben muss man sich schon bewusst sein. Letztlich sind es in den meisten Fällen nur wenige, die entscheidenden Einfluss haben.

    Neue Mitglieder haben aber auch ein Stimmrecht. Und dann können Verträge auch (bei entsprechenden Mehrheiten) durch die Mitglieder geändert werden.

    Aber mit dem "Stimmvieh" gebe ich dir Recht. Wenn der Verein da überzeugend auftritt und Rechte der Mitglieder abgetreten werden, dann wird es mit der Mitbestimmung der Genossen dünn, aber dann ja "selbstverschuldet".

    Ich weiß nur nicht, ob dann auch eventuell unzufriedene Mitglieder austreten und ihre getätigten Einlagen dann wieder zurückfordern, wenn vorher keine Mindestbindungsfristen ausgehandelt worden sind.

  • Neue Mitglieder haben aber auch ein Stimmrecht. Und dann können Verträge auch (bei entsprechenden Mehrheiten) durch die Mitglieder geändert werden.


    Nein. Die Verträge zwischen der Genossenschaft als juristische Person und dem anderen Vertragspartner sind bindend.


    Man stelle sich mal vor die Genossenschaftsversammlung einer Volksbank würde einseitig beschließen den Kreditvertrag zwischen der Genossenschaft und einem Kreditkunden zu ändern. Das wäre schlicht Vertragsbruch und mindestens Entschädigungspflichtig.


    Die Frage nach dem Austritt ist in der Tat interessant, betrifft allerdings das Verhältnis zwischen Genossenschaft und dem jeweiligen Mitglied, was an dieser Stelle aber nicht das Thema ist.

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  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Nein. Die Verträge zwischen der Genossenschaft als juristische Person und dem anderen Vertragspartner sind bindend.


    Man stelle sich mal vor die Genossenschaftsversammlung einer Volksbank würde einseitig beschließen den Kreditvertrag zwischen der Genossenschaft und einem Kreditkunden zu ändern. Das wäre schlicht Vertragsbruch und mindestens Entschädigungspflichtig.

    Ja und nein.

    Nicht den Vertag zwischen Genossenschaft und einzelnem Mitglieder kann man ändern.

    Aber in der Generalversammlung können Mitglieder mit entsprechenden Mehrheiten bestimmte Satzungsänderungen beschließen.

    Insofern kann das im konkreten Fall den Umgang von Geldern der Genossenschaft Schalke 04 betreffen.


    https://www.gesetze-im-interne…nderung%20der%20Satzung,1.

  • Du kannst die Satzung ändern wie du willst, aber das betrifft keine rechtskräftig geschlossenen Verträge mit Externen wie im Beispiel von Gönner. Die Mitglieder können über ihre eigenen Anteile mitbestimmen, mehr aber auch nicht. Wenn die Genossenschaft Anteile der Stadiongesellschaft erwirbt, haben die Mitglieder da keinen direkten Einfluss drauf. Wir stimmen bei der JHV ja auch nicht über einzelne Verträge und Transaktionen des e.V. ab. Vereine und Genossenschaften sind nicht so wahnsinnig unterschiedlich organisiert, die Genossenschaften können bloß auch einen ausschließlich wirtschaftlichen Zweck haben und Vereine nicht.

    "Was da im Internet zwischen 22 Uhr und halb eins von Halbakademikern betrieben wird, ist unsäglich und desaströs. Denen sollte man ein Kicker-Managerspiel schenken, aber aus dem Profifußball sollten sie sich raushalten. Davon haben sie keine Ahnung." (Heribert Bruchhagen)

  • Die Mitglieder können über ihre eigenen Anteile mitbestimmen, mehr aber auch nicht.

    Genau das meinte ich ja auch nur. Der Satz in dem Zeitungsartikel:

    " Sie erhalten aber kein Mitsprachrecht" ist deswegen nicht ganz richtig, in Bezug auf die eigenen Anteile.

    Das Entscheidungen wie Verkäufe von Anteilen am Stadion ohne deren Zustimmung getroffen werden können, war mir schon klar.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Der Kasus Knaxus ist doch, dass die Genossenschaft nach Vertragsschluss (= Kaufvertrag von Anteilen an der Stadiongesellschaft) mit Schalke diesen Vertrag nicht mehr einseitig ändern kann, auch wenn die Genossenschaft sonst was für sich beschließt. Und in dem Vertrag wird drinstehen, dass die Genossenschaft kein Mitspracherecht in der Stadiongesellschaft hat.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Der Kasus Knaxus ist doch, dass die Genossenschaft nach Vertragsschluss (= Kaufvertrag von Anteilen an der Stadiongesellschaft) mit Schalke diesen Vertrag nicht mehr einseitig ändern kann, auch wenn die Genossenschaft sonst was für sich beschließt. Und in dem Vertrag wird drinstehen, dass die Genossenschaft kein Mitspracherecht hat.

    Richtig.

    Aber was ist, wenn Mitglieder, die diesen Kauf mit ihren Einlagen mit finanzieren ihre Mitgliedschaft kündigen und ihr Geld zurück haben wollen?

    Ist halt die Frage, wie lange in diesem Fall die Möglichkeit der jährlichen Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist bzw. rechtlich werden kann.

  • Richtig.

    Aber was ist, wenn Mitglieder, die diesen Kauf mit ihren Einlagen mit finanzieren ihre Mitgliedschaft kündigen und ihr Geld zurück haben wollen?

    Ist halt die Frage, wie lange in diesem Fall die Möglichkeit der jährlichen Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist bzw. rechtlich werden kann.

    Ja, die Kündigungsmöglichkeit ist die offene Flanke, aber für uns eine unbekannte Größe.

    Frage ist aber vielleicht auch, wer die Anteile kaufen könnte

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Genau das meinte ich ja auch nur. Der Satz in dem Zeitungsartikel:

    " Sie erhalten aber kein Mitsprachrecht" ist deswegen nicht ganz richtig, in Bezug auf die eigenen Anteile.

    Das Entscheidungen wie Verkäufe von Anteilen am Stadion ohne deren Zustimmung getroffen werden können, war mir schon klar.

    Es kommt halt drauf an, wie die es rechtlich konstruieren. Wenn die Geldgeber für ihre Mittel Anteile an der Genossenschaft erwerben, ist das in der Tat unrichtig. Vielleicht umgehen sie das aber auch, indem das Geld über Anleihen o.Ä. zur Verfügung gestellt wird, das geht aus dem Artikel nicht hervor.

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