Don't Panic. Um ihr Ziel - Kohle - zu erreichen, brauchen die Anwohner ein geeignetes Druckmittel. Und nichts ist geeigneter als die "aufschiebende Wirkung", wenn's der Gegner ein wenig eilig hat. Wenn geklagt worden ist, dann heißt das, dass der vorherige Widerspruch gegen den Bauvorbescheid bereits abschlägig beschieden worden ist. Ganz schön früh - zu früh, will man noch vor dem 1. 6. profitieren. Denn ist der Bauvorbescheid bestandskräftig, ist's mit der aufschiebenden Wirkung vorbei. Um sie wieder zu kriegen, muss man Klage einlegen und darauf hoffen, dass die Richter in Minden nicht ähnlich schnell reagieren wie die Behörde.
Oder? siese, sag doch auch mal was!