ZitatOriginal von Outpost
Der Bauträgervertrag, also der Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger ist eine Art Werkvertrag. Der Bauträger schuldet dem Bauherrn bei der Übergabe ein mangelfreies Werk und übernimmt für dieses eine Gewährleistung. Er ist dadurch auch verantwortlich für Mängel die durch seine Subunternehmer verursacht wurden. Eine eigene Bauaufsicht ist für Ihn also von größtem Interesse. Wenn er jemand anderen damit beauftragt, bitte. Er bleibt aber mit im Boot.
Es kann sich auch nicht jeder Bauträger nennen. Das regelt glaube ich die Gewerbeordnung (Genehmigung?).
Der Bauträger, meistens GmbH, ist eine juritische Person, welche ganz schnell verschwinden kann, in dem man sie bein Gewerbeamt abmeldet und im HRA löscht. Dann ist lediglich auf die Einlage der GmbH zurückzugreifen. Und das größte Intresse hat er am Geld verdienen. Das sind Sachen, die schon etliche Handwerksbetreibe in den Ruin getrieben haben.
Wie es sich in Schildesche verhält, großes Fragezeigen. Der Gästeblock auf der Alm ist aus der Sicht vieler ein reiner Planungsfehler .
Wer jetzt für den "Schaden" aufkommt, tja, wie immer, ein Vergleich wird es wohl wieder werden.