Meine juristische Quelle sagt.
Berufung vor dem Landessozialgericht wäre möglich.
Ob sie dann bei Bestätigung des Urteils eine Revision zulassen würden, ist eher unwahrscheinlich.
Das Ganze könnte sich auch so noch 1-2 Jahre hinziehen.
Er glaubt nicht, dass Mainz in Berufung geht.
Landesarbeitsgericht wohl eher. Das dauert dann bis zum Kammertermin ca. 9 Monate, bis zum rechtskräftigen Urteil dann ca. 11 Monate. Aber da der Fall ziemlich klar ist, wird Mainz davon sicherlich schon aus Vernunftsgründen absehen. Die werden dann aber spätestens da die Beschwerde zum BAG ausschließen. Zum Bundesarbeitgericht kommst du eigentlich nur, wenn der Fall von allgemeinem Interesse ist. Das hast du bei Kündigungsverfahren allenfalls mal bei der Kündigung von Betriebsräten oder bei solchen Fälle, wie der Pfandbon - Nummer damals.