Zu Gast bei Freunden: Fans dürfen nackt ausgezogen werden


  • Congstar Freundschaftswerbung

    Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei


    Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.


    Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.


    Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.


    Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.


    „Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Kommt wohl aus der Pressemitteilung nach Urteilsverkündung...
    bin schon gespannt auf die nächsten Spiele von Arminia: vielleicht gibt's ja dann Vorfälle a la: "Spiel verzögert sich leider, da 25000 unverdächtige Personen sich zuerst entkleiden müssen..." :rolleyes:


    Nee, mal im Ernst: da das Urteil vom Verwaltungsgericht Saarbrücken gefällt wurde und die Vorfälle ja in Saarbrücken stattfanden, MUSS man da schon fast von Kungelei ausgehen. Das Urteil wird nie im Leben in der Berufung Bestand haben. Ansonsten kann man den Begriff Perönlichkeitsrechte streichen.

  • Abgesehen davon, dass der Begtriff "unverdächtige Dynamofans" von Sprachfreunden als oxymoron bezeichnet wird, teile ich Deine Auffassung.


    Allerdings ist immer dann größte Vorsicht geboten, wenn es sich um einseitige Pressemitteilungen handelt, vor allem wenn aus einem Urteil willkürlich zitiert wird anstatt das Urteil komplett zu veröffentlichen. Ich finde auch bisher keine andere Veröffentlichung.


    Mag damit zusammenhängen, dass es in Saarbrücken gar kein Verwaltungsgericht gibt...

    Noch 102 Punkte!



    Die Philosophen haben die Verhältnisse nur verschieden interpretiert. Es kommt aber darauf an, sie zu ändern.


  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Horst: Jupp, der Gerichtssitz war wohl ein Übermittlungsfehler. Hier findet man das Urteil als pdf


    Es handelt sich wohl entgegen dem ersten Anschein auch nicht um einen Fake, da immerhin schon mehrere Medien drüber berichtet haben (was aber auch nicht viel heissen muss :D)


    http://www.n24.de/sport/fussba…its/?n2006060612172800002


    http://www.fr-aktuell.de/in_un…rt/aktuell/?em_cnt=899158


    http://www.reviersport.de/spor…s%2Falle_sportnews.php%3F


    Freilich sind erstinstanzliche Urteile oft lächerlich; wenn ich mir die Urteilsbegründung angucke fühle ich mich extrem an meine Staatsrechtsklausuren aus dem Grundstudium erinnert - wobei ich selbstredend nicht so ein verquertes Ergebnis bei der Verhältnismäßigkeit fabrizieren würde ;)


    PS: Die Namen der Richter sind authentisch.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!