Ist in Aachen etwas anders?


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    Artikel aus dem Westfalen-Blatt vom 24.06.


    Stadionlärm
    ist zumutbar



    Aachen (dpa). Das Landgericht Aachen hat die Lärmschutzklage eines Nachbarn des Aachener Tivoli gegen Bundesliga-Aufsteiger Alemannia Aachen abgewiesen. Dass die Lärmschutzvorgaben punktuell überschritten würden sei egal, urteilte das Gericht. Es handele sich nicht um Dauerlärm. Der Kläger fühlte sich gestört. 1992 hatte der Mann ein Haus in unmittelbarer Nähe des Fußballstadions gekauft. Damals spielte die Alemannia in der vierten Liga, und es ging ruhiger zu. Die Richter: »Ein schutzwürdiges Vertrauen, dass eine erfolglose Mannschaft immer erfolglos bleibt, gibt es zum Glück nicht.« 9 O 533/05

  • Gut für uns.
    Jetzt gibts ein Vergleichsfall der schon vor Gericht war.
    Damit wird dann ganze vieleicht etwas beschleunigt und man wird sich aussergerichtlich einigen, da die Anwohner vor Gericht wohl auch in Bielefeld verlieren werden.

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  • Ich trete ja nur sehr ungern als Euphoriebremse auf, aber die Sache mit dem Lärm ist zehn Jahre her. Aus dem damaligen Streit resultiert ja eben die Verpflichtung, die Osttribüne hochzuziehen, was die Anwohner jetzt nicht wahrhaben wollen, da ein Stückchen Almdach über die Baumwipfel ragen könnte.

    Noch 102 Punkte!



    Die Philosophen haben die Verhältnisse nur verschieden interpretiert. Es kommt aber darauf an, sie zu ändern.


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