Artikel aus dem Westfalen-Blatt vom 24.06.
Stadionlärm
ist zumutbar
Aachen (dpa). Das Landgericht Aachen hat die Lärmschutzklage eines Nachbarn des Aachener Tivoli gegen Bundesliga-Aufsteiger Alemannia Aachen abgewiesen. Dass die Lärmschutzvorgaben punktuell überschritten würden sei egal, urteilte das Gericht. Es handele sich nicht um Dauerlärm. Der Kläger fühlte sich gestört. 1992 hatte der Mann ein Haus in unmittelbarer Nähe des Fußballstadions gekauft. Damals spielte die Alemannia in der vierten Liga, und es ging ruhiger zu. Die Richter: »Ein schutzwürdiges Vertrauen, dass eine erfolglose Mannschaft immer erfolglos bleibt, gibt es zum Glück nicht.« 9 O 533/05