4. Spieltag: Arminia - Bayern

  • ich denke mal die ganzen kleinen leute mit 2 karten werden sie auch nicht bekommen, aber bei solch einem dreißten fall kein wunder wenn derjenige sämtliche verbote bekommt :lol:

    :arminia:




    Dieser Beitrag wurde 4523 mal editiert, zum letzten Mal von Sonik-lovezZ-Arminia: Heute, 15:42.

  • Besonders schlau, wenn man auf den Abbildungen die genauen Sitzplätze erkennen kann. Da ist es extrem leicht, die Käufer zu identifizieren und damit auch auf den Verkäufer rückzugreifen. Wenn der Verein ein Minimum an Initiative zeigt.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Das hatten die Vereine glaube ich schon selbst erfolglos probiert.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • und man wird keine Chance haben. Der FC Schalke hat das schon mal versucht und deren später stand dann ein Interview mit dem Anwalt in der Zeitung und die meinten, dass man da keine Chance hat den Handel zu unterbinden...

    Never argue with an idiot, he'll just drag you down to his level and beat you with experience


    Managerspiele haben Menschen glauben lassen sie könnten einen Bundesligaverein führen.

  • Dann soll man halt den inoffiziellen Weg gehen. Einen Fake-Account anlegen und dann per WLAN-Hotspot im Bahnhof alle Karten in Ebay kaufen - dürfte nicht zurückzuverfolgen sein. Damit bekommt man die Artikel temporär vom Markt und verzögert so den Verkauf. Macht man das konsequent, werden die Leute die Karten nicht los, bleiben drauf sitzen oder verkaufen sie im besten Fall vorm Stadion an Arminen.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von Anturios
    Besonders schlau, wenn man auf den Abbildungen die genauen Sitzplätze erkennen kann. Da ist es extrem leicht, die Käufer zu identifizieren und damit auch auf den Verkäufer rückzugreifen. Wenn der Verein ein Minimum an Initiative zeigt.


    Warum soll man dadurch das Mitglied identifizieren können ?


    Der Verein weiß doch nicht, welches Mitglied welche Karten gekauft hat. Es werden ja nur die Ausweise gekennzeichnet und nichts in den Computer gespeichert beim Kauf.

  • wieso ?


    was hat er denn geschrieben ?


    edit:


    ach ja, noch was zu anturios: als rechtsanwalt (oder doch zumindest gerne mit juristischen feinheiten aufwartender) solche aufrufe zu starten ? wenn ich gemein wäre, würde ich fast meinen, daß gerade bei den vermeintlichen verfechtern des rechts eben genau das rechtsbewußtsein eine eher zweischneidige sache ist.....


    unabhängig davon: ich glaube, es ist gar nicht mehr so einfach ein fake-konto bei ebay einzurichten. werden die bestätigungsdaten nicht an eine feste postadresse geschickt ? wenn ja käme nehmen der identifikationsmöglichkeit ja auch noch eine zeitliche komponente hinzu...

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    Armin´ bin ich und will es sein - Solang´ mein Auge sieht.
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    "Tradition ist nicht das Bewahren der Asche - sondern die Weitergabe des Feuers!" (Thomas Morus, 1478-1535)

    Einmal editiert, zuletzt von arminia-boyz ()

  • Habe das Kreuzchen erst einmal mit Nagellack Entferner weggemacht. Sieht ja verboten aus, sprich man kann es keinem zeigen, ohne nicht ausgelacht zu werden. Demnächst einfach mal Excel aufmachen und mal die Zahlen 1-3 eintippen, alles markieren und dann mal unten rechts bis zur Zahl 7100 runterziehen. Demnächst wenn einer seinen Mitgliedsausweis vorzeigt, auf die Zahl gehen und in der nächsten Spalte eine zwei oder eins, für die jeweilige gekaufte Kartenzahl eintippen. So einfach ist das! Und sogar halbwegs professionell... ;)


    Ach ja: Werde nicht noch einmal zur GS fahren und mir zwei Karten kaufen... ;)

  • Zitat

    Original von arminia4ever
    Warum soll man dadurch das Mitglied identifizieren können ?


    Der Verein weiß doch nicht, welches Mitglied welche Karten gekauft hat. Es werden ja nur die Ausweise gekennzeichnet und nichts in den Computer gespeichert beim Kauf.


    Das nicht, aber beim Spiel kennt man die Sitzplätze und damit die Käufer. Mit etwas Blabla ("Der Verkauf der Karte ist unwirksam..."), sollte man die weichklopfen können, den Käufernamen zu nennen - denn üblicherweise braucht man für die Überweisung nen Konto-Inhaber ;)


    Zitat

    Original von arminia-boyz
    ach ja, noch was zu anturios: als rechtsanwalt (oder doch zumindest gerne mit juristischen feinheiten aufwartender) solche aufrufe zu starten ? wenn ich gemein wäre, würde ich fast meinen, daß gerade bei den vermeintlichen verfechtern des rechts eben genau das rechtsbewußtsein eine eher zweischneidige sache ist...


    Rechtsanwalt wäre ich wohl gerne, hauptsächlich der Kohle wegen, bin es aber nicht ;)


    Und natürlich war das kein Aufruf, sondern nur ein Gedankenkonstrukt. Das hat auch nichts mangelndem Rechtsbewusstsein zu tun, sondern ist eher ne praktische Geschichte. Wenn man mit den theoretischen rechtlichen Möglichkeiten jemandem nicht beikommt, muss man sich halt was anderes überlegen.


    Der Ebay-Verkäufer wird sich nicht rechtlich dagegen wehren, weil der Verkauf bei Ebay laut ATGB mit einer Vertragsstrafe von 2500 € vom Verein belegt werden kann. Will er die Bezahlung der Karten gerichtlich durchsetzen, erkennt er automatisch dieses vertragswidrige Verhalten an.


    Die Tickets werden zudem durch den vertragswidrigen Weiterverkauf ungültig. Sie weisen dann nicht mehr die Eigenschaft auf, damit ins Stadion zu kommen, sondern sind nur noch buntes Papier. Somit dürfte man eh vom Kauf zurücktreten können, weil ein vom Verkäufer nicht behebbarer Mängel vorliegt.


    Das ist natürlich vorbehaltlich dessen, dass das Gericht die Teile der ATGB für rechtwirksam erachtet.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

  • Schalke versucht es jetzt über die AGBs


    Zitat

    Sehr geehrter Anbieter, Sie verkaufen Eintrittskarten (Tickets) für Heimspiele des Bundesligafußballvereins FC Schalke 04. Nach den seit Anfang März 2005 geltenden AGB's der TS Ticket u. Secure GmbH, dürfen Tickets grundsätzlich nicht gewerblich oder kommerziell weiterverkauft werden. Eine kommerzielle Weitergabe von Tickets ist bereits dann gegeben, wenn Tickets zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis weitergegeben werden (Ziff. 3.3 AGB). Ihr Angebot verstößt gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticket-Verkauf. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihr Angebot bei eBay sofort, spätestens aber bis zum 17.03.05 um 12.00 Uhr zu löschen. Nach dieser Frist müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung durch unseren Rechtsanwalt und Geltendmachung der in den AGB's vorgesehenen Vertragsstrafe sowie entschädigungslosen Sperrung der von Ihnen angebotenen Tickets rechnen. Die neuen AGB's können Sie auf der Homepage des FC Schalke 04 unter "Tickets" nachlesen.


    Meiner Meinung dient das höchstens zur Einschüchterung, denn der Verkäufer würde nicht gegen die AGBs von ebay verstoßen und darum müssten die seine Daten auch nicht raus geben. Das wird ebay auch bei uns nie machen. Das haben sie ja selbst bei der WM nicht gemacht! Arminia müsste also selber mitbieten.


    Außerdem glaube ich nicht, dass diese Regelung in den AGBs vor irgend einem Gericht in Deutschland bestand hätte, weil die AGBs ja, so wie ich es gelernt habe, unwirksam werden, wenn sie sie zu einem unangemessenen Nachteil des Verbrauchers führen und wenn der Weiterverkauf einer Wahre durch die AGBs entscheidend eingeschränkt wird, ist das ja ein riesen Nachteil. Außerdem gehen Zweifel über die Auslegung der AGBs so wie wir es in der Schule hatten zu Lasten des Verkäufers...


    Des weiteren bietet der Verkäufer die Karten ja privat für einen Euro an. Damit ist sein Verkauf ja auch nicht sittenwidrig, denn sein Preis ist ja nicht extrem hoch.

    Never argue with an idiot, he'll just drag you down to his level and beat you with experience


    Managerspiele haben Menschen glauben lassen sie könnten einen Bundesligaverein führen.

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  • Das ist wie gesagt die Frage. Allerdings müsste, wenn Arminia die Karten vom Markt kauft und dann nicht zahlen will, der Verkäufer klagen und die Bestandskraft der ATGB anzweifeln. Das werden (bei nem Verlust von 10-40 €) wohl die wenigsten Ebayer machen, zumal wie gesagt im Negativfall die Vertragsstrafe droht.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von arminia-kennerSo einfach ist das! Und sogar halbwegs professionell... ;)
    Ach ja: Werde nicht noch einmal zur GS fahren und mir zwei Karten kaufen... ;)


    Naja, eine Entwertung wie bei einer Dauerkarte (also, mit diesem Knips-Teil) hätte es doch auch getan.


    Was Ebay angeht. Ich habe kein Jura studiert, aber soweit ich weiß kann ich mit etwas was ich erworben habe machen was ich will. Meine auch gehört zu haben, dass man gegen diese Weiterverkäufe von Veranstaltungtickets rechtlich keinerlei Handhabe hat.

    Frieden für Lampukistan!

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  • Zitat

    Original von Almania
    Ich habe mal sehr intensiv gehetzt gegen all die E-Bayer (igitt - sieht ja aus wie Bayern). Aber was tun die Geldgeier eigentlich, außer, dass sie anscheinend legal an Karten kommen und die anscheinend legal dort verticken an Leute, die die Kohle dafür auszugeben bereit sind?
    Wenn da Typen mit vier Mitgliedsausweisen an acht Karten kommen, so sollte man vielleicht mal die Mitgleideraktion überdenken und vielleicht doch nur den Fanclubmitgliedern und Dauerkartenbesitzern ein Vorkaufsrecht einräumen.


    Ich habe eh das Gefühl, dass viel von der Geschäftsstelle aus läuft. Sind ja auch nur Menschen. :D


    Wieso sollte man DK-Besitzern ein Vorkaufsrecht einräumen? ?(

    Armine sein, heißt Kämpfer sein !

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