Congstar Freundschaftswerbung

Ausschluß von Mitgliedern bei Ticketverkauf über Ebay


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    Laut Tooor.de wird jetzt bei anderen Vereinen allmählich hart durchgegriffen.


    Das reicht vom Entzug des Vorkaufsrechtes für Eintrittskarten und / oder Dauerkarten (FSV Mainz 05) bis zum Rausschmiß aus dem Verein (1. FC Köln).


    Vielleicht nimmt DAS ja auch mal unsere Vereinsleitung zur Kenntnis + (re)agiert entsprechend.


    Das Problem ist ja, daß man auf Emails o.ä. regelmäßig KEINE Antwort seitens des Vereines oder auch des Fanbeauftragten bekommt.


    Ham halt viel zu tun... ;)


    Was haltet Ihr für 'Sanktionen' für angemessen ?

    "Manche tragen das Blau - WIR bluten es!" (Casper - Eines Tages)


    Armin´ bin ich und will es sein - Solang´ mein Auge sieht.
    Solange noch ein Tropfen Blut Durch meine Adern zieht.
    Armin´ bin ich und sag´ es stolz Und schwör´s mit Herz und Hand.
    Drum zieht sich auch um meine Brust Das schwarz-weiß-blaue Band


    "Tradition ist nicht das Bewahren der Asche - sondern die Weitergabe des Feuers!" (Thomas Morus, 1478-1535)

  • Dem kann ich mich nur anschließen.



    Möchte aber noch was, zu der Sache sagen, dass die Leute nicht antworten. Was erwartest du denn, "Super Idee, werden wir bis morgen durchsetzen", ich bin mir ziemlich sicher das sämtliche EMails an egal wen, zur Kenntniss genommen werden und Ich persöhnlich habe bisher auch auf jede EMail eine Antwort bekommen.

  • Ich habe jetzt leider keine aktuelle Karte dieser Saison griffbereit. Kann mich nicht mehr an meine Stuttgart-Jacke erinnern.
    Steht dort denn klar vermerkt, dass ein Weiterverkauf verboten ist?

  • Ja.


    Einen Ausschluss halte ich für überzogen, zumal in den Ticket-AGB schon Sanktionen festgelegt sind. Diese sollte man umsetzen und dann passt das schon. Im Übrigen ist es auch denklogisch ziemlich fragwürdig, wenn der e.V. einen rauswirft, weil man gegen einen Vertrag mit der KGaA verstossen hat.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anturios ()

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  • Zitat

    Original von Almania
    Ich habe jetzt leider keine aktuelle Karte dieser Saison griffbereit. ...
    Steht dort denn klar vermerkt, dass ein Weiterverkauf verboten ist?


    Und wenn's so wäre, hätte das irgendeine Bedeutung? Den Punkt "Eigentumserwerb unter Vorbehalt" müßte ich sonst im BGB-Unterricht verpennt haben. Nein, was mir gehört kann ich auch weiterverkaufen. Ein Entzug des Vorkaufsrechts dürfte das höchste der Gefühle sein, das durchsetzbar ist. Aber selbst da würde ich nicht auf den Ausgang einer etwaigen Klage wetten.

    [align=center]Babyboom in Deutschland nach der Fußball-WM - kein Wunder!
    Franz Beckenbauer war ja mit dem Hubschrauber kreuz und quer in Deutschland unterwegs.

    Stefan Raab

    Einmal editiert, zuletzt von Thomy71 ()

  • Nebenbei gesagt, hatten wir das Thema ja schon öfters, daher verweise ich bezüglich der juristischen Bewertung solcher AGB-Klauseln auf mich selbst.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Wie Mainz an das Problem herangeht ist schon etwas anders.


    Es besteht bekanntlich kein Recht auf Vereins-Mitgliedschaft. Wenn ein Verein also meint eines seiner Mitglieder verweisen zu müssen, so kann er das nach eigenem Ermessen bzw. gemäß eigener Satzung jederzeit tun. Auch kann ein Club nicht gezwungen werden jemanden eine Eintrittskarte zu verkaufen.


    Ob man sich in Bielefeld dazu entschließen wird es ebenso zu machen wird sich zeigen, wobei jeder der auf dem Schwarzmarkt zuviel für sein Ticket bezahlt irgendwo selber schuld ist.

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
    Tradition & Identität erhalten!

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