ZitatAlles anzeigenOriginal von Toronto
In Deinem Post ist ein kleiner aber entscheidender Fehler enthalten. Das jetzige Praesidium wurde nicht durch den alten Vorstand sondern durch den alten Verwaltungsrat eingesetzt. Nach der Satzungsaenderung war dies so moeglich, da der alte Vorstand nach eben dieser Mitgliederversammlung bei der ueber die neue Satzung abgestimmt wurde und diese beim Amtsgericht eingetragen wurde zurueckgetreten ist. Daraufhin musste der alte Verwaltungsrat handeln. Im September kam es dann zu einer Neuwahl des Verwaltungsrates wobei dieser, wie ja allgemein bekannt ist, komplett ausgetauscht wurde. Dies stellte zwar ein klares Votum der Mitglieder dar, allerdings hatte der neugewaehlte Verwaltungsrat ja damals gar keine andere Moeglichkeit als das Praesidium im Amt zu bestaetigen. Schliesslich wusste niemand wie die Wahl ausging, da es ja eine grosse Anzahl an Bewerbern fuer den Verwaltungsrat gab. Ein neues Gremium muss sich ja auch erst einmal finden und das dauert eben seine Zeit.
Aber eine Wahl des Praesidenten wird es auch zukuenftig nicht geben so lange diese Satzung gueltig ist. Der Verwaltungsrat koennte hoechstens den Praesidenten oder das komplette Praesidium abberufen. Danach waeren 2 verschiedene Szenarien denkbar.
1. Der Verwaltungsrat hat keine Alternativen dann muesste der Ehrenrat kommissarisch die Aufgaben uebernehmen bis der Verwaltungsrat geeignete Nachfolger gefunden hat und diese einsetzt. Diese Alternative kommt aber nur bei nachgewiesenen schweren Verfehlungen des Vorstand in Betracht.
2. Der Verwaltungsrat findet Nachfolger von denen er ueberzeugt ist dass sie einen besseren Job machen als das bestehende Praesidium. In diesem Fall kann der Verwaltungsrat den bestehenden Vorstand abberufen und ein neues Praesidium einsetzen.
Bezueglich der Entlastung sollte man diese nur verweigern wenn man der Meinung ist dass das Praesidium grob fahrlaessig Fehler gemacht hat und man sich damit die Moeglichkeit der Inanspruchnahme dieses Praesidiums erhalten moechte. Das kann ich aber beim jetzigen Praesidium nicht erkennen. anders sieht dies bei der immer noch ausstehenden Entlastung des Praesidiums um Herrn Schwick aus. Diese Entlastung sollte erst nach erfolgtem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erteilt werden oder eben je nach Ausgang verweigert werden.
Uebrigens noch ein paar Worte zur Satzung. Herr Brinkmann wuerde diese Satzung ja gerne wieder aendern weil er der Meinung ist dass das Praesidium nicht die noetige Akzeptanz findet. Dabei vergisst er dass wir diese neue Satzung ja de facto nie gelebt haben. Je mehr ich, zugegebenerweise nach erstem anfaenglichen Aerger, ueber diese neu Satzung nachgedacht habe umso besser gefaellt mir diese. Ein Argument fuer die neue Satzung war die Staerkung des eV, auch wenn sich Herr Hindrichs das sicherlich damals anders gedacht hat.
Denn ein wesentlicher Vorteil dieser Satzung ist das sich der Verwaltungsrat ein Praesidium seines Vertrauens sucht mit dem auch in den wesentlichen Eckpunkten der Arbeit ein Konsens besteht. Das Praesidium wie auch der Verwaltungsrat entsenden dann jeweils 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der KGAA. Damit verfuegt der eV immer ueber die noetige 2/3 Mehrheit in diesem Gremium.
Daher stellt diese Satzung, sofern die richtigen Leute im Amt sind eine klare Staerkung des eV dar. Ich glaube kaum dass die Mitglieder es schaffen wuerden bei Direktwahlen der insgesamt 10 zu besetzenden Posten (je 5 in Vorstand und Verwaltungsrat) ein ausgewogenes Verhaeltnis herzustellen, dass die Rechte des eV in der oben beschriebenen Art ausueben kann.
Alles in allem soweit korrekt, bis auf einen kleinen, aber immens entscheidenden Faktor! Die Satzungsänderung wurde vollzogen unter dem Versprechen dass das neue Präsidium erst von dem neu gewählten VR ernannt wird. Im Anschluss wurde unter zu Hilfenahme diverser Begründungen die JHV von Juni auf September verschoben. Diese Verschiebung, natürlich Begründbar durch Unabdingbarkeiten, führte dazu, dass der alte VR das Präsidium, wie wir es bis heute vorfinden (bis auf einen) bestellt hat. Und das allen vorangegangen Versprechungen zum Trotz. Es wurde auf Handlungsunfähigkeit plädiert, anstatt zu sagen bis der neugewählte VR das Präsidium bestimmt wird kommisarisch folgendes Präsidium ernannt usw. usf.
Das Herz Ostwestfalens tat sein übriges dazu, um ein Aufmucken der Basis im Keim zu ersticken und fertig war der Salat den wir jetzt haben. Das einzig positive an der Geschichte ist und bleibt, selbst bei erneuter Satzungsänderung, dass unser VR die Möglichkeit hat unser Präsidium in Teilen oder zur Gänze abzuberufen und ein neues respektive Teilerneuertes zu ernennen.