Alles anzeigenHab jetzt länger überlegt, ob und wenn wie ich auf den persönlich angreifenden Beitrag von xbergarmine im Arabithread reagiere.
Die Fakten: Ja es gibt ein Medienprivileg für journalistische Tätigkeiten! , begründet in Art.85 DSGVO und dem dortigen Erwägungsgrund 153. Geregelt ist das dann in Deutschland im Rundfunk-Staatsvertrag Paragraph 9c und 57.
Bedeutet also, wie Hamus richtig bemerkte, daß zu journalistischen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen (Foto vom Fiedhof, o.ä.). Bedeutet aber nicht, daß der Verein als Arbeitgeber solche Informationen ohne Einwilligung herausgeben darf oder sogar muß.
Davon ab finde ich diesen persönlich herabwürdigenden Ton des Beitrags bei gleichzeitiger Erhöhung eigener Kenntnisse unangebracht und ziemlich unfreundlich.
Ich stimme dir da zu, habs auch gelesen und empfand den Beitrag als wirklich unangenehm ätzend und toxisch. Keine Ahnung was solche User umtreibt.