hiermit mal ein Auszug (Pkt. 7. ) aus der Ticketverordnung des DSC
Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA (ATGB)
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA (im Folgenden „Club“ genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Clubs, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
1. Ticketbestellung
Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Club oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
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7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Sollte sich herausstellen, dass hier getroffene Spekulationen zutreffen, sollten die ATGB dann auch mal konsequent angewandt werden.
Einen besonderen Hals bekomme ich dann, wenn es so aussieht, dass der ASC in irgendeiner Form damit zu haben könnte. Davon distanzieren wir uns mit aller Klarheit und Schärfe.
ulis
(Abteilungsleiter ASC)