ZitatOriginal von Anturios
Zu 1) Schau mal, die Dienstpläne können nur unter Beachtung der Mitbestimmung der Betriebsräte geändert werden. Wer sitzt wohl im Betriebsrat? Richtig, Gewerkschaftsvertreter. Und die werden wohl kaum Maßnahmen zulassen, die den eigenen Streik unterminieren.
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Unter das Mitbestimmungsrecht fallen Änderungen der Dienstpläne bei Beamten dann, wenn dauerhaft Arbeitszeiten und Arbeitstage verändert werden. Dieses wäre aber bei einer einmaligen Fahrt nicht der Fall.
Das geht ohne Mitbestimmung. Selbst eine Abordnung an einen anderen Dienstort für unter drei Monate ist möglich bei dem selben Dienstherrn aus dienstlich notwendigen Gründen. Erst bei einem längeren Zeitraum ist hier wieder der Betriebsrat zu beteiligen.