Congstar Freundschaftswerbung

Stadionverbote

  • Die NW berichtet heute online, dass sich ein Arminen-Fan erfolgreich gegen ein verhängtes Stadionverbot (ausgesprochen durch Eintracht Frankfurt) gewehrt hat.
    Sein Anwalt hat wohl einen Formfehler festgestellt.


    Wenn das so ist, wittern wohl einige Ausgesperrte Morgenluft...

    Deutscher durch Geburt, OSTWESTFALE aus Gottes Gnade!



    Gesundheit? Was nutzt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?


    Und stellt mir auf`s Grab den Fussball hin,
    das Fähnlein in die Hand
    und legt mir um die kalte Brust
    mein schwarz-weiss-blaues Band!

  • Also so wie ich das verstehe tuhen sich manche Vereine diese zusätzliche Bürokratie nicht an und somit fehlt ein Teil der Originalvollmachten wo die Lücke im Gesetz entsteht .. hm.. Es ist ja nicht bei allen Stadionverboten der Fall ;)

  • Zitat

    Original von Joni1905
    Also so wie ich das verstehe tuhen sich manche Vereine diese zusätzliche Bürokratie nicht an und somit fehlt ein Teil der Originalvollmachten wo die Lücke im Gesetz entsteht .. hm.. Es ist ja nicht bei allen Stadionverboten der Fall ;)


    So wie ich es verstanden habe, müsste Dir, wenn Du Stadionverbot bekommst, ein Dokument zugestellt werden, dass zusätzlich zum St-Verbot die Vollmachten aller Bundesliga-Vereine beinhaltet, dass der Verein, der das Verbot verhängt, das auch im Namen aller anderen Vereine verhängen darf. Und das vom jeweiligen Vorstand in jedem Einzelfall unterzeichnet.

    :arminia: RIESE IST EIN GANZ GROßER :arminia:

  • So, wie es sich in dem Artikel anhört, müßte es tatsächlich so sein.
    Wobei in den Stadionverbotsrichtlinien eigentlich vorgesehen ist, daß die Vereine (dabei gehts ja um alle Bundes- und Regionalligisten - also wäre das schon ein "ordentlicher" Anhang...) die Vollmachten als Lizenzauflage an DFB/DFL ausstellen, diese wiederum geben ihre nun alle Vereine umfassende Vollmacht den Vereinen zurück, welche dann eigentlich mit der einen Vollmacht von DFB bzw. DFL (je nach Spiel) rechtlich abgesicherte bundesweite Stadionverbote erteilen können müßten...
    Aber wie gesagt, nach dem Urteil scheint das ja anders zu sein, wobei die dort dargestellte Variante kaum durchführbar ist. Welcher Verein hat schon für jedes zu verhängende Stadionverbot über 70 Originalvollmachten mit Originalunterschrift aller anderen Vereine auf Vorrat eingelagert..? Das hätte wohl selbst die Stadionverbotswelle gegen die Schickeria eingedampft, schon allein das Sortieren der 400 x 70 Vollmachten zu einigen Formfehlern hätte führen dürfen. Der eine hat dann Braunschweig doppelt, der nächste Aachen, dafür fehlt einem Nürnberg... Das ist doch nicht durchführbar (selbst wenns "nur" 5 Stadionverbote auf einmal sind) :nein:

    :arminia: Einmal Arminia, immer Arminia :arminia:


    "Zur Schiedsrichterleistung will ich gar nichts sagen,
    aber das war eine Frechheit, was da gepfiffen wurde."

    Hertha (A) - Arminia (A) - Gedächtnisspruch

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von Just
    So, wie es sich in dem Artikel anhört, müßte es tatsächlich so sein.
    Wobei in den Stadionverbotsrichtlinien eigentlich vorgesehen ist, daß die Vereine (dabei gehts ja um alle Bundes- und Regionalligisten - also wäre das schon ein "ordentlicher" Anhang...) die Vollmachten als Lizenzauflage an DFB/DFL ausstellen, diese wiederum geben ihre nun alle Vereine umfassende Vollmacht den Vereinen zurück, welche dann eigentlich mit der einen Vollmacht von DFB bzw. DFL (je nach Spiel) rechtlich abgesicherte bundesweite Stadionverbote erteilen können müßten...
    Aber wie gesagt, nach dem Urteil scheint das ja anders zu sein, wobei die dort dargestellte Variante kaum durchführbar ist. Welcher Verein hat schon für jedes zu verhängende Stadionverbot über 70 Originalvollmachten mit Originalunterschrift aller anderen Vereine auf Vorrat eingelagert..? Das hätte wohl selbst die Stadionverbotswelle gegen die Schickeria eingedampft, schon allein das Sortieren der 400 x 70 Vollmachten zu einigen Formfehlern hätte führen dürfen. Der eine hat dann Braunschweig doppelt, der nächste Aachen, dafür fehlt einem Nürnberg... Das ist doch nicht durchführbar (selbst wenns "nur" 5 Stadionverbote auf einmal sind) :nein:


    Erinnert mich ein wenig an die Panini Bildchen zum Sammeln....

    Deutscher durch Geburt, OSTWESTFALE aus Gottes Gnade!



    Gesundheit? Was nutzt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?


    Und stellt mir auf`s Grab den Fussball hin,
    das Fähnlein in die Hand
    und legt mir um die kalte Brust
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  • Zitat

    Original von King Kneib


    So wie ich es verstanden habe, müsste Dir, wenn Du Stadionverbot bekommst, ein Dokument zugestellt werden, dass zusätzlich zum St-Verbot die Vollmachten aller Bundesliga-Vereine beinhaltet, dass der Verein, der das Verbot verhängt, das auch im Namen aller anderen Vereine verhängen darf. Und das vom jeweiligen Vorstand in jedem Einzelfall unterzeichnet.


    Genauso meinte ich es auch :P

  • wenn ich mir den von anno 1905 auf seine hp veröffentlichen text durchlese und das richitg verstehe könnten sich also innerhalb der nächsten 3 tage jeder der stadionverbot hat gegen diesen einspruch erheben und mit großer wahrscheinlichkeit sogar diesen aufgelöst bekommen oder hab ich das jetzt falsch verstanden... nich schlecht ma schaun wie viele da einspruch erheben könnte ja quasi nen riesen durcheinander für die gerichte werden wenn sich da mehrere hundert melden
    das is aber auch nen quatsch das die sich für jedes ausgesproche sv von jeder verein aus den ersten 3 ligen ne unterschrift holen müssen... aber naja

  • Zitat

    Original von Rauti1905
    wenn ich mir den von anno 1905 auf seine hp veröffentlichen text durchlese und das richitg verstehe könnten sich also innerhalb der nächsten 3 tage jeder der stadionverbot hat gegen diesen einspruch erheben und mit großer wahrscheinlichkeit sogar diesen aufgelöst bekommen


    So wie ich das verstehe, ist ein wirksamer Einspruch nur unmittelbar nach Zugang des Stadionverbots möglich.
    Also dürfte das zwar für diejenigen interessant sein, die ihren Bescheid in dieser Woche erhalten haben oder erst in Zukunft erhalten werden, nicht aber für SV, deren Verhängung schon mehr als 4 oder 5 Tage zurückliegt.

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