Stadionverbote
-
-
Also so wie ich das verstehe tuhen sich manche Vereine diese zusätzliche Bürokratie nicht an und somit fehlt ein Teil der Originalvollmachten wo die Lücke im Gesetz entsteht .. hm.. Es ist ja nicht bei allen Stadionverboten der Fall
-
Also - ich persönlich bin mir nicht sicher, ob ich das gut finden soll.
In der Regel gibt's gute Gründe für ein Stadionverbot.
-
-
-
Zitat
Original von Joni1905
Also so wie ich das verstehe tuhen sich manche Vereine diese zusätzliche Bürokratie nicht an und somit fehlt ein Teil der Originalvollmachten wo die Lücke im Gesetz entsteht .. hm.. Es ist ja nicht bei allen Stadionverboten der FallSo wie ich es verstanden habe, müsste Dir, wenn Du Stadionverbot bekommst, ein Dokument zugestellt werden, dass zusätzlich zum St-Verbot die Vollmachten aller Bundesliga-Vereine beinhaltet, dass der Verein, der das Verbot verhängt, das auch im Namen aller anderen Vereine verhängen darf. Und das vom jeweiligen Vorstand in jedem Einzelfall unterzeichnet.
-
So, wie es sich in dem Artikel anhört, müßte es tatsächlich so sein.
Wobei in den Stadionverbotsrichtlinien eigentlich vorgesehen ist, daß die Vereine (dabei gehts ja um alle Bundes- und Regionalligisten - also wäre das schon ein "ordentlicher" Anhang...) die Vollmachten als Lizenzauflage an DFB/DFL ausstellen, diese wiederum geben ihre nun alle Vereine umfassende Vollmacht den Vereinen zurück, welche dann eigentlich mit der einen Vollmacht von DFB bzw. DFL (je nach Spiel) rechtlich abgesicherte bundesweite Stadionverbote erteilen können müßten...
Aber wie gesagt, nach dem Urteil scheint das ja anders zu sein, wobei die dort dargestellte Variante kaum durchführbar ist. Welcher Verein hat schon für jedes zu verhängende Stadionverbot über 70 Originalvollmachten mit Originalunterschrift aller anderen Vereine auf Vorrat eingelagert..? Das hätte wohl selbst die Stadionverbotswelle gegen die Schickeria eingedampft, schon allein das Sortieren der 400 x 70 Vollmachten zu einigen Formfehlern hätte führen dürfen. Der eine hat dann Braunschweig doppelt, der nächste Aachen, dafür fehlt einem Nürnberg... Das ist doch nicht durchführbar (selbst wenns "nur" 5 Stadionverbote auf einmal sind) -
Zitat
Original von Just
So, wie es sich in dem Artikel anhört, müßte es tatsächlich so sein.
Wobei in den Stadionverbotsrichtlinien eigentlich vorgesehen ist, daß die Vereine (dabei gehts ja um alle Bundes- und Regionalligisten - also wäre das schon ein "ordentlicher" Anhang...) die Vollmachten als Lizenzauflage an DFB/DFL ausstellen, diese wiederum geben ihre nun alle Vereine umfassende Vollmacht den Vereinen zurück, welche dann eigentlich mit der einen Vollmacht von DFB bzw. DFL (je nach Spiel) rechtlich abgesicherte bundesweite Stadionverbote erteilen können müßten...
Aber wie gesagt, nach dem Urteil scheint das ja anders zu sein, wobei die dort dargestellte Variante kaum durchführbar ist. Welcher Verein hat schon für jedes zu verhängende Stadionverbot über 70 Originalvollmachten mit Originalunterschrift aller anderen Vereine auf Vorrat eingelagert..? Das hätte wohl selbst die Stadionverbotswelle gegen die Schickeria eingedampft, schon allein das Sortieren der 400 x 70 Vollmachten zu einigen Formfehlern hätte führen dürfen. Der eine hat dann Braunschweig doppelt, der nächste Aachen, dafür fehlt einem Nürnberg... Das ist doch nicht durchführbar (selbst wenns "nur" 5 Stadionverbote auf einmal sind)Erinnert mich ein wenig an die Panini Bildchen zum Sammeln....
-
Zitat
Original von King Kneib
So wie ich es verstanden habe, müsste Dir, wenn Du Stadionverbot bekommst, ein Dokument zugestellt werden, dass zusätzlich zum St-Verbot die Vollmachten aller Bundesliga-Vereine beinhaltet, dass der Verein, der das Verbot verhängt, das auch im Namen aller anderen Vereine verhängen darf. Und das vom jeweiligen Vorstand in jedem Einzelfall unterzeichnet.
Genauso meinte ich es auch -
wenn ich mir den von anno 1905 auf seine hp veröffentlichen text durchlese und das richitg verstehe könnten sich also innerhalb der nächsten 3 tage jeder der stadionverbot hat gegen diesen einspruch erheben und mit großer wahrscheinlichkeit sogar diesen aufgelöst bekommen oder hab ich das jetzt falsch verstanden... nich schlecht ma schaun wie viele da einspruch erheben könnte ja quasi nen riesen durcheinander für die gerichte werden wenn sich da mehrere hundert melden
das is aber auch nen quatsch das die sich für jedes ausgesproche sv von jeder verein aus den ersten 3 ligen ne unterschrift holen müssen... aber naja -
-
Zitat
Original von Rauti1905
wenn ich mir den von anno 1905 auf seine hp veröffentlichen text durchlese und das richitg verstehe könnten sich also innerhalb der nächsten 3 tage jeder der stadionverbot hat gegen diesen einspruch erheben und mit großer wahrscheinlichkeit sogar diesen aufgelöst bekommenSo wie ich das verstehe, ist ein wirksamer Einspruch nur unmittelbar nach Zugang des Stadionverbots möglich.
Also dürfte das zwar für diejenigen interessant sein, die ihren Bescheid in dieser Woche erhalten haben oder erst in Zukunft erhalten werden, nicht aber für SV, deren Verhängung schon mehr als 4 oder 5 Tage zurückliegt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!