Rauchbomben und anderes Pyrozeugs

  • Ich hatte es damals bereits erwähnt, dass mir die Weihnachtschoreo der Dynamos sehr gut gefallen hat ,weil es einfach schön aussah und mich erfreut hat. Um so besser, wenn man dazu in der Lage ist., das eigene Verhalten ironisch zu spiegeln, wie es damals geschah.


    Die Bezeichnung „Straftäter“ in dem Zusammenhang ist auch verkehrt. Das Zündeln mit Bengalos ist höchstens ein Vergehen, dass mit einer Geldbuße geahndet wird, ähnlich wie zu schnelles Fahren mit dem Auto. Und dabei kommen jährlich tausende ums Leben.


    Keine Ahnung, warum sich soviele daran beteiligen. Und die Begeisterung vor dem Spiel gegen Halle war doch sehr groß, trotz oder wegen des Feuerwerks.


    Anyway, zu dem Thema gibt es diametral auseinander liegende Meinungen und Ansichten. , die sich schwer auflösen lassen. Ich habe keine Probleme damals, wenn andere zum Teil komplett andere Auffassungen vertreten.

  • Die Bezeichnung „Straftäter“ in dem Zusammenhang ist auch verkehrt. Das Zündeln mit Bengalos ist höchstens ein Vergehen, dass mit einer Geldbuße geahndet wird, ähnlich wie zu schnelles Fahren mit dem Auto. Und dabei kommen jährlich tausende ums Leben.

    Wir beide diskutieren ja gerade an anderer Stelle auch ein "Rechtsthema", wo ich mir nicht ganz so sicher bin. ;)

    Aber hier bin ich mir jetzt ziemlich sicher, dass es sich um mehr als nur ein "Vergehen" handelt.


    Man braucht nicht wirklich lange zu recherchieren, dann kommen gleich mehrere Gesetze und Paragraphe ins Spiel, die hier zum Tragen kommen.


    Details und eine abschließende Bewertung überlasse ich aber auch hier denen, die sich rechtlich besser auskennen.

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    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • Ist halt so, wie bei rot über die Ampel gehen oder wie wenn andere ne Party feiern… 😂

  • Um das mal zu erhellen... sowohl Verbrechen als auch Vergehen sind Straftaten. Daher ist man bei beidem grundsätzlich "Straftäter".


    Der Unterschied ist, dass ein Verbrechen erst dann gegeben ist, wenn die Tat im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist.


    Im Bereich Pyrotechnik kommt es auf die Umstände an. Das grundsätzliche Abbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,


    Kommt es aber zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, liegen hier Straftaten vor. Bei der Körperverletzung dann sogar als gefährliche Körperverletzung, da Pyrotechnik als gefährliches Werkzeug eingestuft wird.


    Zusätzlich kann auch schon die Gefährdung von Personen ohne Personenschaden je nach Sachverhalt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz darstellen. In einem vollen Block in unmittelbarer Nähe zu unbeteiligten Personen wird vermutlich meistens davon auszugehen sein.



    Jedes schwankende Regime hat bisher versucht, als letzten Ausweg seine Untertanen durch einen Krieg an sich zu fesseln.(George Bernard Shaw)

  • Man muss zwischen Bengalos und Feuerwerkskörpern unterscheiden. Das habe ich zu dem Thema gefunden:


    Pyrotechnik im Stadion: Mache ich mich strafbar?


    Zitat


    Abbrennen von Bengalos: Bengalfackeln dürfen zwar ganzjährig gekauft werden. Die Frage, ob das Abbrennen im Fußballstadion eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist, wird von den Gerichten aber unterschiedlich beurteilt. Kommt es zu Verletzungen anderer Personen, ist auf jeden Fall Strafrecht anwendbar.

    justdoitDSC hat den Sachverhalt ganz richtig dargestellt. Solange niemand verletzt wird, ist es in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Sollten Bengalos wirklich so gefährlich für Unbeteiligte sein, ist der Staat von rechts wegen unbedingt verpflichtet einzugreifen, um die Bürger zu schützen. Das könnte im Gefahrenfall so weit gehen, dass Spiele komplett untersagt werden.


    Ich vermute, dass der Richter im Falle eines Strafprozesses vor allem nach der Sozialprognose urteilen wird. D.h. ein ansonsten unbescholtener Familienvater kommt mit einer Ermahnung bzw. Geldbuße davon. Allein wegen den zu erwartenden gesellschaftlichen Kosten (ein Aufenthalt in einer JVA ist ähnlich kostenintensiv wie ein Aufenthalt im Hilton, die Resozialisierung und die im Anschluss an die Verbüßung zu erwartende Erwerbslosigkeit des Beschuldigten)wird der Richter in solchen Fällen von einer Haftstrafe absehen.


    Man kann über Bengalos geteilter Meinung sein. Ich liebe seit meiner Kindheit alles was mit Feuerwerk zu tun hat, auch wenn ich es selber nicht anwenden würde. Ich hoffe, dass mein Beitrag etwas zur objektiven Betrachtung der Thematik beitragen konnte. Dank auch an den Vorredner.

  • Wer auf die oben stehende "Rechtsberatung" setzt, weiß nicht, was er tut.

    Ich will keine persönlichen Antipathien kultivieren. Aber eine solche öffentliche Einschätzung der Rechtsprechung abzugeben, ist schon gemeinfährlich. Hoffentlich orientiert sich keiner daran.

    In Augsburg geht jetzt einer in den Knast.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Ich will keine persönlichen Antipathien kultivieren.

    Das hast du schon längst gemacht. Ich erinnere nur an deine sehr qualifizierten Aussagen über unseren Ehrenspielführer von neulich. Du scheinst mental schnell überfordert. Lassen wir es dabei. :yes:


    Außerdem sagt mir meine Lebenserfahrung, dass wenn man 3 Anwälte zum gleichen Sachverhalt befragt, man in der Regel 4 Meinungen oder mehr erhält. :)

  • Juristisches Geplänkel macht die Sache aber auch nicht besser, legaler oder sympathischer. Wer dem Verein bewusst Schaden zufügt, hat keine Sympathien verdient.

  • Juristisches Geplänkel macht die Sache aber auch nicht besser, legaler oder sympathischer. Wer dem Verein bewusst Schaden zufügt, hat keine Sympathien verdient.

    Wir drehen uns zwar im Kreis, aber ich wiederhole gerne meine Frage an dich. Warum nehmen die Vereine die zum Teil sehr hohen Geldstrafen klaglos auf sich? Steckt dahinter vielleicht doch ein gewisses Kosten-Nutzen-Kalkül dahinter? Schlüssig erklären konntest du noch nicht, warum die Vereine nicht konsequent einschreiten. Man könnte die Deliquenten, die man feststellt ja auf Schadensersatz verklagen oder ein lebenslanges Stadionverbot über sie verhängen - macht aber kaum ein Verein, außer wenn es zu Verletzungen kommt. Warum nicht? Die Hooligans und Nazifans der achtziger Jahre konnte man ja auch erfolgreich aus den Stadien verbannen. Und die waren zum Teil wirklich bedrohlich.


    Ein einigermaßen funktionierender liberaler Rechtsstaat mit reichlich juristischem Geplänkel ist deutlich besser als ein autoritärer Obrigkeitsstaat, der den Bürgern seine Regeln gebieterisch aufzwingt. Und zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Straftatbeständ wie "schwerer Körperverletzung" liegt ein himmelweiter Unterschied, auch wenn dir das in dem Beispiel nicht passt.

  • Wir drehen uns zwar im Kreis, aber ich wiederhole gerne meine Frage an dich. Warum nehmen die Vereine die zum Teil sehr hohen Geldstrafen klaglos auf sich? Steckt dahinter vielleicht doch ein gewisses Kosten-Nutzen-Kalkül dahinter? Schlüssig erklären konntest du noch nicht, warum die Vereine nicht konsequent einschreiten. Man könnte die Deliquenten, die man feststellt ja auf Schadensersatz verklagen oder ein lebenslanges Stadionverbot über sie verhängen - macht aber kaum ein Verein, außer wenn es zu Verletzungen kommt. Warum nicht? Die Hooligans und Nazifans der achtziger Jahre konnte man ja auch erfolgreich aus den Stadien verbannen. Und die waren zum Teil wirklich bedrohlich.


    Ein einigermaßen funktionierender liberaler Rechtsstaat mit reichlich juristischem Geplänkel ist deutlich besser als ein autoritärer Obrigkeitsstaat, der den Bürgern seine Regeln gebieterisch aufzwingt. Und zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Straftatbeständ wie "schwerer Körperverletzung" liegt ein himmelweiter Unterschied, auch wenn dir das in dem Beispiel nicht passt.

    Ich kann Dir die Frage auch nicht beantworten, da ich die Antwort nicht kenne. Genausowenig kann ich zu Deiner Vermutung Stellung beziehen, für beides dürftest Du beim Verein richtiger liegen.


    Und ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, da sollen sich die Gelehrten streiten. Vereinsschädiger bleibt Vereinsschädiger!

    Einmal editiert, zuletzt von EwigArmine ()

  • Und ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, da sollen sich die Gelehrten streiten. Vereinsschädiger bleibt Vereinsschädiger!

    Es wird redundant. Die Rechtslage ist doch eindeutig: das bloße Zünden von Bengalos ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Sofern niemand dabei verletzt wird. Würden die Vereine ein solches Verhalten als schädigend empfinden, gingen sie sicher deutlich konsequenter dagegen vor und zwar nicht nur rhetorisch, wie im Moment.


    Sich von Vereinsseite bei den Anhängern bedanken, die die Manschaft vor einem wichtigen Spiel mit zahlreich zum Einsatz gekommener Pyrotechnik tatkräftig unterstützt haben und anschließend allgemeines Klagen darüber, dass Fans sowas spontan mal unkontrolliert abziehen, passt nach meiner Meinung einfach nicht unter einen Hut.

  • Der Fanbeirat bewirbt das geplante Treffen der „Südtribüne“ im 16er auf Instagram und zeigt damit möglicherweise, wie der Verein zu der vereinsschädigenden LC steht.

    Mein Heimatverein seit 1966.

  • Der Fanbeirat bewirbt das geplante Treffen der „Südtribüne“ im 16er auf Instagram und zeigt damit möglicherweise, wie der Verein zu der vereinsschädigenden LC steht.

    Was steht da denn genau? (Nutze seit Ewigkeiten kein Insta mehr)

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    (Justus Jonas)

  • Was steht da denn genau? (Nutze seit Ewigkeiten kein Insta mehr)

    Das gleiche wie auf dem hier schon veröffentlichten Flugblatt, mit dem Untertitel das die LC den Fanbeirat gebeten hat das zu posten. Und meines Wissens ist der Fanbeirat ja ein offizielles Organ des Vereins.

    Mein Heimatverein seit 1966.

  • Das gleiche wie auf dem hier schon veröffentlichten Flugblatt, mit dem Untertitel das die LC den Fanbeirat gebeten hat das zu posten. Und meines Wissens ist der Fanbeirat ja ein offizielles Organ des Vereins.

    Okay, aber da gibt’s nicht viel zu interpretieren. Natürlich vertritt der Fanbeirat das Interesse aller Gruppen. Denen liegt nichts daran, eine Fehde zu haben. Dann können sie auf die entsprechende Gruppe ja gar nicht mehr einwirken.


    Gibt’s eigentlich schon eine Rückmeldung, ob auch Leute von anderen Tribünen willkommen sind?

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    (Justus Jonas)

  • Okay, aber da gibt’s nicht viel zu interpretieren. Natürlich vertritt der Fanbeirat das Interesse aller Gruppen. Denen liegt nichts daran, eine Fehde zu haben. Dann können sie auf die entsprechende Gruppe ja gar nicht mehr einwirken.


    Gibt’s eigentlich schon eine Rückmeldung, ob auch Leute von anderen Tribünen willkommen sind?

    Das fängt auch nur mit „Hallo Südtribüne“ an.

    Mein Heimatverein seit 1966.

  • Das fängt auch nur mit „Hallo Südtribüne“ an.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da den Block J ausschließen würden. Vor allem, weil der ja definitiv mehr Bambule macht, als Block 4, der ja definitiv Teil der Südtribüne ist.


    Unser Anliegen ist es, in ein Gespräch über die Entwicklung und Zukunft der Südtribüne zu kommen. Uns bewegen dabei vor allem zwei Punkte: Wie schaffen wir es, bei Heimspielen mit allen Supportwilligen bestmöglich an einem Strang zu ziehen? Und wie können wir die Koordination der Gesänge und Schlachtrufe verbessern?

    Wir haben konkrete Vorschläge gesammelt, wie das zur neuen Saison gelingen kann. Dazu möchten wir uns mit euch austauschen.“


    Das klingt für mich erstmal lösungsorientiert.

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  • Supportwillig sind grundsätzlich erstmal alle Stadionbesucher, auch die ganz kleinen und die Alten. Alleine diese Ansprache in der sog. Einladung ist für mich schon komplett für den A....

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