ZitatAlles anzeigenOriginal von Wildboy
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Richtig so, allerdings glaube ich, dass solche Videoaufnahmen vor Gericht nicht zulässig sind oder?
In Block J wurde der zünder der Rauchbombe auch vom gesamten Block drauf angesprochen. Erst hat er noch Stress gemacht, hat aber gemerkt dass er mit seinen 7 Kumpels gegen die anderen keine Chance hätte. Danach war ruhe mit Rauchbomben...
Schlimm fand ich auch, dass einer diesen Böller auf einen UNSERER Ordner geschmissen hat
Sie sind zulässig, da ihr Zweck lediglich die Dokumentation einer öffentlichen Veranstaltung war.
Im übrigen sind Polizei-Videos, die speziell zu Überwachungszwecken erstellt werden, auch verwertbar.