Oder das Gericht diese Strafe eben nicht kippt, weil es möglicherweise explizit genug definiert ist, und somit für jedermann nachzuvollziehen ist, ob die Strafe basierend auf der "Ordnung zur Durchführung von Bankspieltagsveranstaltungen" in diesem Falle gerechtfertigt ist.
Wie ungenau ist diese Sorgfaltspflicht denn im expliziten Beispiel des DFB und der Durchführung von Fußallspielen in Stadien der dem DFB angehörigen Vereine definiert?
Da ich bisher keinen Bedarf hatte (meiner Meinung nach reicht ein Verhalten basierend auf gesundem Menschenverstand und Respekt gegenüber den Mitmenschen nämlich aus, damit man automatisch nicht gegen irgendwelche Auflagen verstoßen können sollte) mich näher mit genauen Ordnungstexten zu beschaffen, habe ich da nämlich keine Ahnung. Und gerade auch keine Lust, Zeit für eine mögliche Suche zu verschwenden.