DFB verabschiedet neue SV-Richtlinien

  • Da das hier noch nirgendwo auftaucht, zumindest mal die offizielle Pressemitteilung des DFB:



    Sind zwar noch 2-3 Hindernisse zu überwinden, bis die Neuregelungen wirklich auch bei den Fans ankommen, aber das Größte scheint überwunden zu sein. Sollten NASS und Polizei sich den "schwarzen Peter" als Reformverhinderer nicht anheften wollen und zumindest Zähneknirschend zustimmen, werden die Vereine ab der Rückrunde die Möglichkeit haben, sowohl SV zur Bewährung auszusprechen als auch solche mit geringer Dauer (ab 1 Monat).
    Das hängt natürlich mit an den SV-Beauftragten, bzw. an den Schulungen, die im Januar stattfinden sollen. Daß aber überhaupt neue Richtlinien mit deutlich fanfreundlicheren, gerechteren und flexibleren Regelungen inkrafttreten sollen, wird die entsprechende Umsetzung in der Praxis nach sich ziehen. (Auch wenns vielleicht beim einen Verein etwas länger dauert als beim anderen...)

    :arminia: Einmal Arminia, immer Arminia :arminia:


    "Zur Schiedsrichterleistung will ich gar nichts sagen,
    aber das war eine Frechheit, was da gepfiffen wurde."

    Hertha (A) - Arminia (A) - Gedächtnisspruch

  • Stadionverbote :nein: Gut, dass es neue Richtlienien gibt.
    Andere Frage kann man Stadionverbot dafür bekommen, dass man gegen ein Blechkassenhäusschen klopft und es nach einem noch zwei andere Personen tuen? :D

  • ...für so ein Vergehen ist ein SV von 3 Jahren durchaus angemessen. :rolleyes: :lol:

    "!You can change your car, you can change your job, you can change your house, you can even change your wife - but you can never change your football club! "

  • Wo du recht hast ;) Tut mir leid, eigentlich ist es ja nicht lustig :P

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  • Seit heute morgen ist es nun amtlich, daß am 31.3. die neuen Richtlinien in Kraft treten werden. Die Mindestdauer wurde nochmals abgesenkt, sodaß sogar ein einwöchiges bundesweites Stadionverbot ausgesprochen werden kann. Gerade das macht sie - bei sinnvoller Anwendung in der Praxis - gerechter den Fans gegenüber.
    Für geringfügige Vergehen stand bisher als geringstmögliche Strafe ein örtliches Stadionverbot (also nur das Stadion in dem oder in dessen Umfeld es zu SV-rechtfertigenden Vorfällen kam) zur Verfügung, sobald bundesweite SV ausgesprochen wurden, betrug die Dauer im geringstmöglichen Fall bereits über ein halbes Jahr. Hier hat der aussprechende Verein nun deutlich mehr Handlungs- und Ermessensspielraum. Hinzu kommt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen "Bewährungsstrafen" auszusprechen, was dem "präventiven Gedanken" der Stadionverbote zugute kommt.
    Natürlich müssen - und das ist jetzt der nächste wesentliche Schritt - die Vereine über die Neuerungen gut informiert und die Stadionverbotsbeauftragten entsprechend geschult werden, damit auch eine fanfreundliche Umsetzung der Richtlinien gewährleistet werden kann.


    [edit: es muß natürlich "fanfreundlichere Umsetzung" heißen. Einen wirklich fanfreundlichen Umgang mit SV wird es in der Praxis vermutlich nie geben.]



    Quelle: http://www.dfb.de

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    Einmal editiert, zuletzt von Just ()

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