Hilfe! Meine Schwester ist auf Internet Betrug reingefallen!

  • Hallo


    Ich brauche mal eure Hilfe!
    Meine Schwester ist im Internet auf eine Gratis SMS Seite hereingefallen. Sie hat sich da im November angemeldet. Jetzt soll sie 99 € bezahlen. Die Mahnung kam heute per Email. Kann man das Schreiben so ignorieren und kommt dann nichts mehr? Zahlen soll man scheinbar nicht. Hab da ein wenig gegoogelt. Muss sie einen Widerruf schreiben? Wenn ja, wie muss der aussehen. Über eure Hilfe würde ich mich freuen. Wir sind nämlich ziemlich ratlos! Anbei das Schreiben:


    Danke!


    MFG
    Arminia-Star
    _____________________________________
    Sehr geehrte/r ...,
    auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert.


    Sie haben sich am 12.11.2007 um 10:58:18 Uhr unter der gespeicherten IP ....
    bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) http://www.die-freesms-seite.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.


    Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 99.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 12.12.2007 zu begleichen.


    Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.


    Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:


    Gläubiger: die-freesms-seite.com;


    Schuldner: ...


    Anmeldung bei http://www.die-freesms-seite.com



    Kontoinhaber: Shiftworx GmbH
    BLZ: 201 900 03
    Konto-Nr.: 122 330 05
    Institut: Hamburger Volksbank eG



    Für Kunden aus Österreich und Schweiz
    IBAN: DE73 2019 0003 0012 2330 05
    BIC: GENODEF1HH2


    Betrag: 99.00 Euro


    Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid unbedingt Ihre Kundennummer an um weitere Mahnungen zu vermeiden.
    Ihre Kundennummer lautet: 2900060388


    Ihre Verbindungen in der Übersicht:



    Versandzeit Absender Empfänger
    xxx




    Mit freundlichen Grüßen
    die-freesms-seite.com




    Erklärung zur Mahnung:




    Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.



    Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr die-freesms-seite.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.



    Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von die-freesms-seite.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.



    Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: .... Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland KEIN Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann (ihr angegebes Geburtsdatum: ..1987), ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.



    Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse ... einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.



    Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse ...und der dementsprechende ISP .dip.t-dialin.net gespeichert.
    Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.


    Bei Fragen und Anregungen hilft Ihnen unser Serviceteam unter der Rufnummer 01805-9639510 weiter.


    ___________


    P.S. Das Serviceteam gibt es scheinbar nicht.

  • Das ist eine klare Abzocke-Seite. Es geht zwar aus den AGBs hervor, dass bei Ausfüllen des Formulars angeblich ein Vertrag zustande kommt. Dieser Hinweis ist aber bei weitem nicht ausreichend! Es muss viel eindeutiger klar werden, dass man beim Ausfüllen des Formulars bereits etwas kauft. Man müsste da mal ins Fernabsatzgesetz schauen... .


    Naja, Ihr solltet jetzt erstmal durchatmen, die Ruhge bewahren und auf gar keinen Fall die Rechnung bezahlen! Falls dann tatsächlich irgendwann ein Mahnbescheid kommen sollte, so kann man gegen den Widerspruch einlegen. In dem Fall sollte Deine Schwester allerdings anwaltlichen Rat suchen. Und Anwälte gibt's ja auch hier im Forum. :)

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • Perfekte Antwort, Hitch!

    Noch 102 Punkte!



    Die Philosophen haben die Verhältnisse nur verschieden interpretiert. Es kommt aber darauf an, sie zu ändern.


  • Das ist angeblich eine zweite Mahnung. Muss sie also keine Widerspruch Email schreiben? Meine Schwester hat leider auch ihre komplette Adresse da angegeben. :nein: Achso! Eins fällt mir noch ein. Das ist eine Xtra Card. Die läuft über meinen Vater.


    PS
    Ihr seit Klasse!

  • Absolut kein Grund zur Panik! Wichtig ist meines Wissens nur, einmalig einen Widerruf zu verfassen und abzuschicken. Alle weiteren Mahnungen kann deine Schwester dann sauber wegheften und getrost unbeantwortet lassen. Die Rechtsprechung besagt mE, dass bei kostenpflichtigen Seiten ein entsprechender Hinweis gut sichtbar aufgeführt und keinesfalls innerhalb der AGB "versteckt" werden darf.


    Gib mal bei google "Boris Hoeller" ein. Von dem wehrten Herrn wird deine Schwester möglicherweise bald von einem gleichnamigen Inkassodezernat einen Mahnbescheid bekommen. Dieser saubere Anwalt aus Bonn arbeitet sehr gerne für solch dubiose Internetanbieter.
    Im www findest du mittlerweile entsprechende Vordrucke für das Widerrufsschreiben.


    Ich hatte übrigens kürzlich auch solch einen Ärger. Irgendwann hören die dann aber auf zu nerven. Wichtig nur, bloss nicht bezahlen!

    SEIT 1978 - 46 JAHRE LEIDENSCHAFT


    DSC Arminia Bielefeld - Nicht schön, aber erfolglos

  • Interessant finde ich noch den Teil in dem steht, dass das wiederrufsrecht erlischt, wenn man das Angebot über das man ja einen Vertrag schließt nutzt.
    Ich meine wenn ich nen Vertrag über ne Zeitung mache verfällt mein rücktrittsrecht doch auch nicht, wenn ich die erste Zeitung erhalten oder?


    Ist sowas zulässig?



    Ansonsten ist es natürlich typisch das keine Rechnung kommt und die 1. Mahnung die noch im Wiederrufszeitraum gekommen wäre spurlos verschwunden ist. Die Firma hat natürlich gehofft, dass man die AGBs genau ließt und iergendwo auf der Seite die Kontonummer findet.
    Machen ja schließlich alle online-händler so. ;)


    Meine Mutter hatte sich auch mal auf ner Seite angemeldet wo man so lustige tests machen konnte. Hat sie dann aber selber gemerkt und noch am selben abend ne Kündingung geschickt.


    Also zahlen würde ich auch auf keinen Fall, aber da werden dich die anderen hier sicher noch besser beraten.

    Respekt Herr Daudel!
    Mit nur 3 Interviews haben sie eine große Chance zu Grabe getragen!

  • Ich möchte hitch noch in dem Punkt widersprechen, als dass ich zumindest keinen kostenpflichtigen Anwaltsrat hinzuziehen würde. Das ist die Sache unterm Strich nicht wehrt. Ich habe mich schon über die Portogebühren für das Widerrufsschreiben geärgert.

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  • CrimePays: Nee, wenn die Gegenseite nen Mahnbescheid durchsetzt, musst du reagieren, sonst folgt irgendwann der Vollstreckungsbescheid.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Ich bin zwar kein Jurist, aber doch wohl nicht wegen 99 €uro und mit dem Hintergrund dieses dubiosen Geschäfts? Ausserdem werden diese Leute einen Teufel tun und irgendwas gerichtlich durchsetzen wollen, zumal die Rechtsprechung diesbezüglich mittlerweile klar ist.

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  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Zitat

    Original von CrimePays
    Ich bin zwar kein Jurist, aber doch wohl nicht wegen 99 €uro und mit dem Hintergrund dieses dubiosen Geschäfts? Ausserdem werden diese Leute einen Teufel tun und irgendwas gerichtlich durchsetzen wollen, zumal die Rechtsprechung diesbezüglich mittlerweile klar ist.


    Nen Mahnbescheid kann jeder bekommen. Und wenn du keinen Einspruch einlegst erkennst du die Forderung damit an und musst zahlen.
    Das ist mal das was ich zu wissen glaube.


    Ob sie sich allerdings die mühe machen und nicht wirklich eher auf die leute aus sind, die nach der Mahnung direkt bezahlen ist die andere frage.

    Respekt Herr Daudel!
    Mit nur 3 Interviews haben sie eine große Chance zu Grabe getragen!

  • Deswegen hatte ich persönlich ja auch dem Zustandekommen eines kostenpflichtigen Geschäftes schriftlich widersprochen. Diese Abzocker werden aber ihre "Forderungen" im Normalfall aufgrund der Aussichtslosigkeit keinesfalls gerichtlich durchsetzen wollen. Das Prinzip scheint mir zweifellos auf Einschüchterung des "Schuldners" durch Mahnbescheide mit gerichtlichen Androhungen sogenannter Inkassodezernate zu beruhen.

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    Einmal editiert, zuletzt von CrimePays ()

  • Wie sollen wir diesen Widerruf am besten verfassen? Im Internet finde ich zwar Textbausteine, aber nicht das passende zu diesem Fall? Hat da jemand Anregungen für? Gruß und Danke.
    Edit: Geht das dann auch per Email oder muss sie den schriftlich stellen?

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Unterm Strich bleibt zu sagen:


    AUF GAR KEINEN FALL ZAHLEN!



    Quelle: http://www.vampir-mafia.de/123bmc.html


    Die Website http://www.vampir-mafia.de/ ist übrigens eine gute Quelle für Rat und Infos zum Thema Internet-Abzocke. Es gibt auch sehr gute weiterführende Links zu anderen Infoseiten und zu Foren zu diesem Thema.


    Ich würde auch keinen Widerspruch einlegen. Es wird nämlich nach der zweiten Mahnung wahrscheinlich wie im folgenden beschrieben ablaufen:




    Quelle: http://www.augsblog.de/2007/05…ssobueros-wissen-sollten/

    ---
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    3 Mal editiert, zuletzt von Hitchcock ()

  • Man muss nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren.
    Alle anderen Mahnungen sind egal!!!!!!!!!!!! Die drohen mit Inkassobüros. Auch das ist egal. Erst ein GERICHTLICHER Mahnbescheid ist wichtig!!!
    Bei diesem hat man zwei Wochen Zeit zu reagieren!!! Sonst kommt der Gerichtsvollzieher.


    Ich würde denen an Deiner stelle einen gesalzenen Brief schreiben. So in der Art, dass nach Deinem Rechtsverständnisses kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist...
    Vergleiche dazu § 312 c BGB (Fernabsatzgesetz)


    danach würde ich schreiben, dass wenn wieder Erwarten doch ein Vertrag zustande gekommen du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast § 312 d BGB. Demnach ist Deine Widerrufsfrist noch nicht erloschen.
    also widerrufst Du jetzt fristgerecht.
    Dazu würde ich eine schriftliche Bestätigung fordern.


    Als Letztes würde ich schreiben, dass DU nun erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagierst!


    Auch wie alt ist Deine Schwester? Wenn sie noch minderjährig ist, ist es eh egal, weil der Vertrag dann schwebend unwirksam ist bis Deine Eltern zugestimmt haben. Unser Recht-Tutor meinte vor ein paar Tagen "argumentieren sie mit Hilfe des BGB nie gegen den Minderjährigen! Niemals. Sie werden verlieren. Das BGB schätzt den Minderjährigen bis zum ENDE"


    So denke ich darüber nach 6 Wochen BGB Vorlesung ( wo ich aber auch nicht immer da war ;-)) ) also wenn Du studierst gibt es von der ASTA oft eine kostenlose Rechtsberatung. Die haben mir auch mal geholfen.

    Never argue with an idiot, he'll just drag you down to his level and beat you with experience


    Managerspiele haben Menschen glauben lassen sie könnten einen Bundesligaverein führen.

  • Man müsste sich auf dieser Abzockseite mal mit tausenden von Leuten anmelden und einkommende Mahnungen nicht zahlen.
    Wenn das alle tun würden, käme denen irgendwann das Porto zu teuer und die Seite wird aufgegeben.
    Würde da auch erstmal nix weiter tun außer Widerspruch einlegen.
    Der Rest wurde ja bereits genannt.

  • Congstar Freundschaftswerbung
  • Gar nichts machen! Ich hatte vor einiger Zeit eine ähnliche Situation. Diese "Mahnungen" sind völlig lächerlich und können vor Gericht nie bestehen. Auch wenn da drinn steht, dass sie "bald ihre Anwälte einschalten". Also einfach gar nix machen..die hören bald schon auf

  • Zitat

    Original von Arminia Star
    Wie sollen wir diesen Widerruf am besten verfassen? Im Internet finde ich zwar Textbausteine, aber nicht das passende zu diesem Fall? Hat da jemand Anregungen für? Gruß und Danke.
    Edit: Geht das dann auch per Email oder muss sie den schriftlich stellen?


    Bei mir hat sich wie gesagt ein Inkassodezernat gemeldet. Dort wurden zusätzliche Anwaltsgebühren von 24,- €uro geltend gemacht. Am liebsten hätte ich ihnen geschrieben, dass sie mich mal im Arsch lecken können. Der Form halber habe ich mich dann aber für den folgenden Musterbrief entschieden.
    Vielleicht hilft er dir auch weiter.


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Schreiben vom … machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich
    geltend. Diese ist unberechtigt.
    Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den
    von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig
    unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen
    werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
    und keine kostenpflichtige.
    Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
    Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    SEIT 1978 - 46 JAHRE LEIDENSCHAFT


    DSC Arminia Bielefeld - Nicht schön, aber erfolglos

    Einmal editiert, zuletzt von CrimePays ()

  • Hat zwar nicht direkt was mit dem Thema zu tun, aber ich habe mal auf der ALM bei so einem Tippspiel mitgemacht. Da kam eine junge Dame von der BamS auf mich zu und fragte mich, wie ich tippe, dass das Spiel ausgeht. Man könne 500 € gewinnen. Dann musste ich meine Adresse angeben, damit ich im Gewinnfall benachrichtigt werden könnte.


    So ca. 2 Wochen später flatterte dann plötzlich die erste BamS in Haus. Dabei war die erste Rechnung über 24 Euro glaube ich.


    Ich hab garnicht reagiert, weil ich ja schließlich niemals die Zeitung bestellt habe. Hab das Drecksblatt sowieso immer sofort in die Tonne gekloppt (außer so eine WM DVD, die einmal dabei war :lol: )


    Irgndwann (3 Rechnungen später) kam dann der erste Brief von einem Inkasso-Unternehmen. Die BamS kam dann nicht mehr. Nachdem ich den zweiten Brief, des Inkasso-Unternehmens auch ignoriert habe, haben die mich irgendwann angerufen, im Auftrag der BamS.


    Ich habe denen gesagt, dass ich diese Zeitung niemals bestellt habe und mich schon wunderte warum ich ständig Rechnungen bekommen würde.


    Da meinte die Frau am anderen Ende wörtlich: "Ach dann sollen die sich selbst darum kümmern" (die kannte das wohl schon :nein: )


    Naja, das Ganze ist jetzt bestimmt 2 Jahre her und ich hab weder von der BamS noch vom Inkasso-Unternehmen je was gehört.....

    Einmal editiert, zuletzt von RobStar77 ()

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