Hilfe! Meine Schwester ist auf Internet Betrug reingefallen!
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Schon erstaunlich, wie oft hier in einem Atemzug "du musst nicht reagieren" und "schreibe einen Brief" genannt wird. Ja was denn jetzt? Richtig ist: Lass die anderen Leute doch schreiben, such Dir einen schönen Platz, wo Du deren Schreiben abheften kannst und dann lebe DEin Leben weiterhin unbeschwert. Insbesondere der Tipp, ein Schreiben à la "Ich habe mich zwar angemeldet, aber die AGB waren zu klein" ist doch extrem gefährlich. Damit ist der Gegenseite schon einmal der größte und schwierigste Teil der Beweisführung erspart worden. Dn letzten Rest, nämlich ein Gericht davon zu überzeugen, dass der User die AGB gelesen und verstanden hat, schaffen die dann locker.
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Original von Kai
Auch wie alt ist Deine Schwester? Wenn sie noch minderjährig ist, ist es eh egal, weil der Vertrag dann schwebend unwirksam ist bis Deine Eltern zugestimmt haben.Ja, und wenn man denen das schreibt, dann kann sich das Mädchen schon mal darauf einstellen, nächstes Jahr zehn Stunden Unkraut zu jäten, weil sie sich dann nämlich strafbar gemacht hat. Und das Bewusstsein, die Schwester ohne Not da reingeritten zu haben, stelle ich mir auch nicht so schön vor.
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Zitat
Original von Kai
Man muss nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren.
Alle anderen Mahnungen sind egal!!!!!!!!!!!! Die drohen mit Inkassobüros. Auch das ist egal. Erst ein GERICHTLICHER Mahnbescheid ist wichtig!!!
Bei diesem hat man zwei Wochen Zeit zu reagieren!!! Sonst kommt der Gerichtsvollzieher.Ich würde denen an Deiner stelle einen gesalzenen Brief schreiben. So in der Art, dass nach Deinem Rechtsverständnisses kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist...
Vergleiche dazu § 312 c BGB (Fernabsatzgesetz)danach würde ich schreiben, dass wenn wieder Erwarten doch ein Vertrag zustande gekommen du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast § 312 d BGB. Demnach ist Deine Widerrufsfrist noch nicht erloschen.
also widerrufst Du jetzt fristgerecht.
Dazu würde ich eine schriftliche Bestätigung fordern.Als Letztes würde ich schreiben, dass DU nun erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagierst!
Auch wie alt ist Deine Schwester? Wenn sie noch minderjährig ist, ist es eh egal, weil der Vertrag dann schwebend unwirksam ist bis Deine Eltern zugestimmt haben. Unser Recht-Tutor meinte vor ein paar Tagen "argumentieren sie mit Hilfe des BGB nie gegen den Minderjährigen! Niemals. Sie werden verlieren. Das BGB schätzt den Minderjährigen bis zum ENDE"
So denke ich darüber nach 6 Wochen BGB Vorlesung ( wo ich aber auch nicht immer da war ;-)) ) also wenn Du studierst gibt es von der ASTA oft eine kostenlose Rechtsberatung. Die haben mir auch mal geholfen.
Horst hier steht es doch.
Genau so und nicht anders, hat mir jedenfalls meine Anwalt auch geraten und das kostenklos weil das ein bekannter von meinen Freund ist. Der hat auch gesagt,dass er für ein Telfonberatung nicht Geld nimmt.
Wichtig ist nur auf alle Fälle auf das GERICHTLICHE MAHNSCHREIBEN immer Widerspruch einlegen!Bei mir war das nicht Internet Betrug, sondern die guten alten Deutsche Telekom.
Hatte eine Anruf bekommen und die wollten mich beraten. Haben nur kurz meine Daten abgefragt ob die noch gleichen sind (bin Kunde) und meinten ich könnte jetzt mehr sparen mit neuen Vertrag.
Habe verneint und gesagt das ich nach Ablauf zu Versatel wechseln will.
3 Monate später habe ich Rechnung geprüft und da war GRundgebühr niedriger als sonst. Bei Telekom angerufen und die sagten ich hätte doch einen neuen VErtrag abgeschlossen.
Sache hat meine Anwalt innerhalb 2 Telefonte erledigt. Gutschrift über 20 € von Telekom erhalten. Und entschuldigung weil mein Anwalt mit konsequnzen gedroht hat. -
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Original von Horst Stapen
Ja, und wenn man denen das schreibt, dann kann sich das Mädchen schon mal darauf einstellen, nächstes Jahr zehn Stunden Unkraut zu jäten, weil sie sich dann nämlich strafbar gemacht hat. Und das Bewusstsein, die Schwester ohne Not da reingeritten zu haben, stelle ich mir auch nicht so schön vor.
Da du vermutlich weisst, über was für dubiose Firmen wir hier gerade reden, wirst du dieses Konstrukt doch hoffentlich nicht als die gängige Realität verkaufen wollen oder? Wahrscheinlich ging es dem Themenstarter auch weniger um die Auflistung aller juristischen Spitzfindigkeiten, sondern vielmehr um eine vernünftige und in der Praxis bewährte Auskunft.
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Zitat
Original von CrimePays
Da du vermutlich weisst, über was für dubiose Firmen wir hier gerade reden, wirst du dieses Konstrukt doch hoffentlich nicht als die gängige Realität verkaufen wollen oder? Wahrscheinlich ging es dem Themenstarter auch weniger um die Auflistung aller juristischen Spitzfindigkeiten, sondern vielmehr um eine vernünftige und in der Praxis bewährte Auskunft.
Da Horst Anwalt ist, würde ich mal behaupten, er möchte nur gezielt darauf hinweisen, dass eine Nichtbeantwortung die sinnvollste, weil rechtlich ungefährlichste Lösung ist. Sorry, aber hier wird um rechtlichen Rat gebeten und wenn er dann freundlicher Weise erteilt wird, dann zweifelt ihr ihn an. Ist ja wie bei meinem Opa - nur ist der über 80 !
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Zitat
Original von Richie
Da Horst Anwalt ist, würde ich mal behaupten, er möchte nur gezielt darauf hinweisen, dass eine Nichtbeantwortung die sinnvollste, weil rechtlich ungefährlichste Lösung ist. Sorry, aber hier wird um rechtlichen Rat gebeten und wenn er dann freundlicher Weise erteilt wird, dann zweifelt ihr ihn an. Ist ja wie bei meinem Opa - nur ist der über 80 !
Wenn man mit der Legitimation als Rechtsverdreher die exklusive Richtigkeit seiner juristischen Auskünfte gepachtet hat, will ich nichts gesagt haben. Andererseits empfehlen der Verbraucherschutz und andere Rechtsbeistände obigen Musterbrief.
Vielleicht hat dein Opa weniger Altersstarrsinn als du vermutest -
Es gibt da unterschiedliche Empfehlungen, wie man sich verhalten sollte. Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass es in den hier diskutierten Fällen tatsächlich besser ist, gar nicht zu reagieren. Und ich finde Horst's Argument, warum man das tun sollte durchaus stichhaltig.
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Original von Horst Stapen
Ja, und wenn man denen das schreibt, dann kann sich das Mädchen schon mal darauf einstellen, nächstes Jahr zehn Stunden Unkraut zu jäten, weil sie sich dann nämlich strafbar gemacht hat. Und das Bewusstsein, die Schwester ohne Not da reingeritten zu haben, stelle ich mir auch nicht so schön vor.
Hab ich gesagt, dass er denen das schrieben soll? Mich würde aber schon interessieren, warum ein minderjähriges Mädchen in diesem Fall Unkraut jäten soll??? Laut BGB wäre doch überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen?? Außer es würde unter §310 BGB fallen oder? Das interessiert mich jetzt wirklich?!
Ich hab auch nie gesagt, dass ich Recht habe. Wir haben nur einen ähnlichen Fall im Tut besprochen und dort gesagt bekommen, dass man entweder nicht antworten soll und auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten soll.
Oder denen einmalig einen Brief schicken soll und dort schreiben soll, dass nach seinem Rechtsverständnis kein Vertrag zustande gekommen ist. Das man aber trotzdem, wenn einer wider Erwarten zu Stande gekommen ist, eindeutig widerrufen soll! So hab ich es mir aufgeschrieben. -
Zitat
Original von Kai
Hab ich gesagt, dass er denen das schrieben soll? Mich würde aber schon interessieren, warum ein minderjähriges Mädchen in diesem Fall Unkraut jäten soll??? Laut BGB wäre doch überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen?? Außer es würde unter §310 BGB fallen oder? Das interessiert mich jetzt wirklich?!
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Er meint ne potentielle Verhängung von Sozialstunden. -
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Original von Anturios
Er meint ne potentielle Verhängung von Sozialstunden.jaja aber warum?
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Hi,
wie alt ist deine Schwester denn? Wenn sie noch miderjährig ist, ist der Vertrag ungültig, d.h. es muss nichts bezahlt werden. Es stand in der Zeitung mal etwas davon. spätestens wenn man sagt, dass man einen Anwalt hätte geben die dann Ruhe, da es illegal ist Verträge mit Minderjährigen zu machen. -
Nein die sind schwebend unwirksam. D.h. innerhalb von zwei Wochen hätte Dein Vater dem vertrag unwirksam. Das ist nicht der Fall. Also wäre er nichtig!
Aber wenn die Minderjährige das Geschäft nach 110 BGB aus eigenen Mitteln bestreiten kann (also von ihrem Taschengeld), ist der Vertrag sofort wirksam....
also ganz so einfach dürfte es nicht sein... -
nun bin ich zwar schon seit einiger Zeit nicht mehr so richtig im Informationsfluss - aber ist eine Mahnung per email überhaupt rechtswirksam?
Wann gilt die denn als zugestellt?
Lesebestätigungen sind bei mir grundsätzlich abgestellt - es muss niemand wissen, wann ich meine Post lese.
Beim Fax habe ich ja einen Sendebericht, die Gegenstelle meldet ordnungsgemässen Empfang. -
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http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/43362A.pdf
Müsste doch genau das reichen, oder? -
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Original von Kai
jaja aber warum?
Eben weil ja kein wirksamer Vertrag zustande gekommmen ist, der Dienst aber trotzdem in Anspruch genommen worden ist.
Also, kleines Beispiel: Die 14jährige Laura-Sophie besucht eine Seite "Testen Sie Ihren IQ". Sie klickt ein wenig rum und dann steht irgendwo, dass man nur mitmachen darf, wenn man schon 18 Jahre alt ist. Da denkt sich die kleine Laura "Sieht ja keiner" und gibt als Geburtsdatum den 1. 12. 1989 ein. Sie bekommt ein niederschmetterndes IQ-Ergebnis und drei Wochen später die Rechnung. Da schreibt sie zurück "Ätsch, ich bin ja noch gar nicht 18, ihr kriegt keinen Cent".
Und genau das ist Betrug (bzw. Computerbetrug, um genau zu sein). Sie hat in der Absicht, so einen Test für lau zu machen, den Server der Gegenseite über ihr Alter "getäuscht", damit dieser sie den Test machen lässt, obwohl der Anbieter mangels Wirksamkeit des Vertrages kein Geld dafür verlangen kann.
CrimePays: "mit der Legitimation als Rechtsverdreher die exklusive Richtigkeit seiner juristischen Auskünfte gepachtet" - ein wenig seltsam bist Du schon, oder? Natürlich kann, wer Zeit und Lust hat, mit denen Brieffreundschaft schließen. Gefährlich ist es dennoch, der Gegenseite etwas von sich preiszugeben. Man nehme zB nur die aktuelle Filesharing-Abmahnwelle. Reihenweise betteln die Angeschriebenen um Vergleichsbereitschaft, indem sie Kontoauszüge und Verdienstbescheinigungen an dei Gegenseite schicken. Die freut sich natürlich, denn dann weiß sie gleich, wo sie in der Zwangsvollstreckiung ansetzen muss.
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Außerdem verstößt so eine Art "Vertrag" nicht gegen die "guten Sitten"?
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