ZitatOriginal von Momo
Auch die Polizei führt Stichproben anhand von vorher festgelegten Kriterien durch. So etwas passiert nie willkürlich. (EDIT: "sollte nie willkürlich passieren")
Und die konkreten Kriterien werden die aus guten Gründen nicht veröffentlichen.
Am Samstag könnte man beobachten, dass die Kriterien offenbar "männlich, 16 bis 25 Jahre, schwarze Jacke" waren. Kriterien sind aber kein konkreter personenbezogener Verdacht.
Vor ein paar Jahren gab es in Saarbrücken mal einen Fall, wo das offizielle Kriterium für Vollkörperkontrollen "weiblich, jung, unauffällig wirkend" war. Fand das dortige Oberverwaltungsgericht irgendwie rechtswidrig.
Ich habe drei Jahre lang in Duisburg studiert und bin von Bielefeld aus gependelt, habe also viel Zeit im Duisburger Hbf gependelt. Da könnte man relativ schnell beobachten, dass als Kriterium für eine Personenkontrolle durch die Polizei anscheinend die Hautfarbe ausreichend ist.
Interessant hierzu übrigens auch: https://www.lawblog.de/index.p…/der-neger-ist-verdchtig/
Das ist natürlich nicht willkürlich. Aber für mich trotzdem rechtswidrig.