So steht es im Leitfaden der DFL:
ZitatAlles anzeigenEine Orientierung an der Pandemieaktivität kann natürlich dazu führen, dass bei einzelnen Spielen aufgrund kurzfristiger Entwicklungen weniger/mehr Heimzuschauer zugegen sind. Allerdings erachten wir das einerseits als nachrangig gegenüber den infektiologischen Überlegungen. Andererseits ist zumindest aus heutiger Sicht zu erwarten, dass dieser Fall nicht allzu häufig auftritt. Folgende Einteilung ist vorgesehen und folgt jener des überarbeiteten Hygienekonzepts für den Sonderspielbetrieb:
Pandemie-Level hoch (≥ 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner)
•Keine Zulassung von Zuschauern (analog der Endphase der Saison 2019/20).
Pandemie-Level mittel(≥ 5 und < 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner)
•Zulassung von Zuschauern unter zu definierenden Auflagen.
Pandemie-Level niedrig(< 5 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner) •Sukzessive Rückkehr zum Normalbetrieb in lokaler Abstimmung zwischen Club und den lokalen Gesundheitsämtern.
Zur Bestimmung des Pandemie-Levels wird jeweils die 7-Tage-Inzidenz summarisch vom Standort des jeweiligen Clubs und allen an diesen Landkreis angrenzenden Landkreisen am Vortag des jeweiligen Events berechnet.
Neben dem festen Kriterium der 7-Tage-Inzidenz sollen die jeweiligen Standortkonzepte weitere Faktoren zur Bestimmung des Infektionsgeschehens berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Infektionsdynamik und auch die absoluten Infektionszahlen in der jeweiligen Region. Ohne die Betrachtung dieser Zusatzfaktoren bildet die 7-Tage-Inzidenz das jeweilige Pandemiegeschehen noch nicht umfassend genug ab. Die Schwellenwerte sollten als Anhaltspunkt gelten, müssen in der Kommunikation mit den zuständigen Gesundheitsämtern auch in den Kontext der aktuellen "Dynamik" der Infektion vor Ort gestellt werden.Dabei sind neben rein epidemiologischen Kennziffern (z.B. Entwicklung der Neuinfektionen in den letzten Tagen) möglicherweise auch politische und/oder edukative Elemente zu berücksichtigen.
Die letztliche Entscheidungsgewalt hat also das Gesundheitsamt. Wenn die Inzidenz >35 ist, weil es sich "nur" um Bewohner in einem Altenheim handelt, wird man wohl weiter mit Zuschauern spielen können.