Zitat
Original von almöi
Ähh, hast Du nicht gelesen?
Zumindest die Entlastung sollte man dem Herrn Brinkmann verweigern für seine und seiner Mitstreiter Desasterbilanz.
Die Entlastung ist ein Mittel. Es gibt aber auch weitere Mittel die unsere Vereinssatzung hergibt. Da waere zum einen die Staerkung des Verwaltungsrates verbunden mit der Aufforderung das Praesidium noch staerker zu kontrollieren. Da ja demnaechst Nachwahlen fuer den Verwaltungsrat anstehen wird sich schon zeigen wen die Mitglieder in diesem Gremium haben wollen.
Ein weitere Punkt ist der Ehrenrat, der ja fuer die Einhaltung des Ehrenkodex steht dem sich alle Gremien unterworfen haben. Wenn dann Internas einer Sitzung kurz nach deren Ende der Presse in die Notizbuecher diktiert werden wie welche Ergebnisse zu Stande gekommen sind und wer wie abgestimmt hat stellt dies einen groben Verstoss gegen eben diesen Ehrenkodex dar. Wie auf der Infoveranstaltung zur Stadionausgliederung zu hoeren war konnte Herr Brinkmann sich aber nicht mehr daran erinnern diesen Artikel gelesen zu haben. Ich glaube kaum, dass unser Pressesprecher ihn nicht am naechsten Tag sofort auf diesen Artikel angesprochen hat und gefragt hat ob man eine Gegendarstellung veroeffentlichen sollte, aber da dies nicht erfolgt ist gehe ich einmal davon aus, dass es dafuer Gruende gab.
Im 11Freunde Artikel wurde hervorragend dargestellt dass es nichts bringt nur zu meckern sondern es hilfreicher ist sich die bestehende Satzung und weitere Vorschriften innerhalb des Vereins wie z.B. den Ehrenkodex anzuschauen um diesen zu benutzen um Verfehlungen aufzuzeigen.
Das beste Beispiel sieht man doch bei uns mit der neuen Satzung, uebrigens laut Buchberger eine der modernsten innerhalb der Republik. Das hat ja auch Herr Brinkmann erkannt und seine Kandidatur von eben dieser Satzung abhaengig gemacht. Bloss leider haben ihm die Mitglieder einen Strich durch die Rechnung gemacht und ihm einen Verwaltungsrat praesentiert der seine Aufgabe wahr nimmt, was in Brinkmann's Augen wahrscheinlich immer noch einen ungeheuerlichen Vorgang darstellt. Und schon moechte er die Satzung wieder geaendert haben.
Fuer die Nichtvereinsmeier unter uns sei auch noch gesagt, dass wenn man eine Satzung aendert diese nicht bereits an diesem Abend gilt ab dem man die Aenderung beschliesst sondern erst nach der erfolgten Eintragung beim Amtsgericht. Demzufolge waere eine Rueckfuehrung der Satzung so sie denn auf der JHV 2012 beschlossen wuerde erst bei der JHV 2013 anwendbar. Die Ausnahme hiervon waere dass man vor der JHV2012 eine ausserordentliche Mitgliederversammlung macht bei der einzig und alleine ueber diese Satzungsaenderung abzustimmen waere mit dem Ziel die Eintragung beim Amtsgericht vor der anstehenden ordentlichen Mitgliederversammlung eintragen zu lassen. Aber davon gehe ich mal zum jetzigen Zeitpunkt eher weniger aus.