Original von Anturios
Das Verfahren wurde extern auf seine Zulässigkeit geprüft.
Es wird nicht niemand ohne ordnungsgemäßes Wahlverfahren in den Wirtschaftsrat gebracht.
Es wird eine Wahl von drei Verwaltungsräten geben, was nach alter Satzung zulässig ist. Mit Eintragung dieser Satzung (und damit Umwandlung des Verwaltungsrates in den Wirtschafsrat) werden diese drei Verwaltungsräte im Wirtschaftsrat die Plätze der "Mitgliederliste" einnehmen.
Die ab Eintragung der Satzung benötigten drei Wirtschaftsratsmitglieder der "Präsidiumsliste" (also die Herren Frink, Lauritzen und von Schubert) sollen in einem weiteren Wahlgang unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Satzung gewählt werden. Das heißt, ihre Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat beginnt erst mit Eintragung der Satzung (weil es vorher keinen Wirtschaftsrat gibt).
Um den Zwischenraum von Sonntag bis zur Eintragung der Satzung zu schließen, sollen diese drei Personen im Verwaltungsrat kooptiert werden, also beratend teilnehmen können.
Über die Kooption kann man natürlich streiten.
Faktisch hat sie aber auch keine negativen Auswirkungen, da die drei vorgesehenen Personen eh im Aufsichtsrat präsent sind, damit über sämtliche Informationen verfügen und sich jederzeit auch in Diskussionen einbringen können.
Man könnte natürlich auf die Kooption verzichten und sich auf die Wahl mit aufschiebender Wirkung beschränken, aber welchen Vorteil bringt das dem Mitglied? Liefe in der Praxis dann etwas anders ab?
Die Kooption mag rechtlich diskutabel sein, aber zumindest bedeutet sie: Man holt sich die Legitimation der Mitglieder und mauschelt nicht im Hinterzimmer.