Zitat
Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt.
es geht ja darum es zu ermöglichen in stadien diese genehmigungen zu bekommen.
das die eingesetzten sachen nicht solche sind die gefordert werden hat schlicht den grund das man nicht an diese heran kommt ohne eben jehne genehmigung. wer es also trotzdem willkürlich macht kann ds ja nur so (ob das jetz gut oder nicht gut ist überlasse ich jetz jedem mal selbst)
und um es nochmal zu betonen es geht nicht um böller leuchtraketen oder sonstige pyrotechnik die auf andere geworfen/geschossen werden sondern lediglich um die dort genannten "Handfackeln" welche kontroliert abgebrant werden können.
kontroliert kann in dem fall auch bedeuten das die nicht einfach jeder x beliebig mit rein nimmt und drauf los zündelt sondern auch da kann bzw sollte man auch mit genehmigungen arbeiten wer sich nich dran hällt würde sich dann auch (wie jetzt halt auch) strafbar machen.