Original von Lela
Hallo Arminen,
nachdem ich gestern subjektiv immer noch keine entscheidenden Infos bekommen habe, habe ich mal einige Ideen, die ich in der letzten Zeit so gehört bzw. auch selbst überlegt habe, als Antragsvorschläge für die Versammlung am 5.5. zusammengestellt.
Wenn sie fristgerecht bis nächsten Dienstag, 20.04., bei Arminia vorliegen, kommen sie definitiv auf die Tagesordnung. Wie ist eure Meinung?
Vielleicht bekommen wir ja so die Handelnden schließlich doch noch dazu, endlich die Katze aus dem Sack lassen bzw. diesen Finanz-Wahnsinn aufzuklären! Wenn wir doch noch vor dem 5.5. alle notwendigen Informationen bekommen und die Anträge quasi hinfällig werden, kann man sie ja jederzeit zurückziehen!
Schicken muss man einen Antrag an
DSC Arminia Bielefeld e.V.
Melanchthonstraße 31 a
33615 Bielefeld
z.B. mit dem Satz: „Hiermit stelle ich fristgerecht folgende Anträge für die Versammlung am 05.05.2010“:
Wichtig ist wohl: Per Einschreiben abschicken, oder persönlich auf der Geschäftsstelle abgeben oder in den Briefkasten bei Arminia werfen (mit Zeuge, der auf dem Brief unterschreibt oder mit Handy filmen).
Ist auch egal, wenn die Anträge mehrfach von mehreren Personen eingehen! Sicher ist sicher.
Antrag 1:
Die Mitgliederversammlung beschließt die geheime Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 (Wahl einer Satzungsänderung und Abstimmung über eine Protokollnotiz).
Begründung: Bei einer brisanten Entscheidung (wie TOP 5) muss im Höchstmaß garantiert werden, dass jedes Mitglied unbeeinflusst und frei nach eigenem Gewissen abstimmen kann. Fehler bei der Auszählung von Handzeichenabstimmung werden ausgeschlossen.
Antrag 2:
Die Mitgliederversammlung erteilt dem Präsidium den Auftrag, die Versammlung - vor der Abstimmung über TOP 5 – möglichst genau und umfassend über den finanziellen Umfang des Angebots von Herrn Hindrichs/Schüco (ggf. weiterer Geldgeber) sowie das strategische Konzept und mögliche Kandidaten (Präsidium, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) zu informieren.
Begründung: Angesichts der in der Öffentlichkeit wiederholt bekräftigten kausalen Verknüpfung zwischen dem Beschluss der vorgeschlagenen Satzungsänderungen und dem weiteren Engagement „der Wirtschaft“, und hierbei primär von Schüco, ist die Kenntnis dieser Informationen für eine Bewertung der Sachlage und eine sinnvolle Abstimmung zu TOP 5 zwingend erforderlich.
Antrag 3:
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass - vor der Abstimmung über Top 5 – alle Verantwortlichen des Präsidiums, des Verwaltungsrates und sowie vor allem des Aufsichtsrates eine kurze zusammenfassende (circa einminütige) Stellungnahme abgeben, wie die jeweilige eigene Verantwortung in Bezug auf die dramatische Finanzsituation bei Arminia gesehen wird. Eine jeweilige eidesstattliche Erklärung, von der tatsächlichen finanziellen Problematik keine Kenntnisse gehabt zu haben, wäre wünschenswert.
Begründung: Nur mit Kenntnis der eingeforderten Stellungnahmen ist eine Bewertung der Sachlage möglich und damit eine sinnvolle Abstimmung zu TOP 5 gewährleistet.
Antrag 4:
Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung eines sog. Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der finanziellen Situation im DSC Arminia Bielefeld e.V. und dessen Tochtergesellschaften. Dem Präsidium wird der Auftrag erteilt, dem eingerichteten Ausschuss die Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen und die Befragung von möglichen Verantwortlichen für die dramatische Finanzsituation bei Arminia zu gewähren.
In Anlehnung an die Aufklärung in politisch-demokratischen Systemen muss ein solcher Untersuchungsausschuss übergreifend zusammengestellt sein aus Mitgliedern des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und Vertretern der Mitglieder sowie aus unabhängigen Ehrenpersonen (z.B. Oberbürgermeister Bielefeld). Nach Abschluss der Untersuchung, spätestens aber auf der JHV 2011, sind die Mitglieder in angemessener Form über die Ergebnisse zu informieren.
Begründung: Nur durch eine rückhaltlose Aufklärung der persönlichen Verantwortlichkeiten, der strukturellen Zusammenhänge und der Tatbestände konkreter Handlungen kann Vertrauen in Arminia Bielefeld zurück gewonnen werden. Dieses betrifft nicht nur Mitglieder und Fans, sondern auch Sponsoren und Investoren. Darüber hinaus wird hierdurch das Geltendmachen etwaiger Schadensersatzansprüche gegenüber dem/den Verantwortlichen erleichtert.
Antrag 5:
Der sogenannte Ehrenkodex des DSC Arminia Bielefeld, dem sich nach öffentlicher Darstellung sämtliche Verantwortlichen in e.V. und Tochtergesellschaften verpflichtet haben, sieht unter Punkt 8 vor:
„Die regelmäßige Finanzberichterstattung erfolgt zeitnah. Die jeweiligen Abschlüsse werden binnen 120 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Zwischenberichte werden binnen 60 Tage nach Ende der Berichtsperiode veröffentlicht.“
Das Präsidium und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften werden aufgefordert, dem Transparenzgebot des Ehrenkodex unverzüglich nachzukommen.
Begründung: Zu der hiermit eingeforderten Verhaltensweise haben sich die angesprochenen Personen selbst verpflichtet. Nur mit Kenntnis der eingeforderten Finanzberichterstattung ist eine Bewertung der allgemeinen Sachlage möglich und damit auch eine sinnvolle Abstimmung zu TOP 5 gewährleistet.
Vielleicht gibts ja noch weitere Ideen? Schonmal ein schönes stressfreies Wocheneden, bis Montag auffer Alm zum Kampf um die goldene Ananas!
LG,