böse Zungen könnten behaupten, sie hätten die Satzung mal genau gelesen und dort den Passus mit der persönlichen Haftung gefunden...
Oder andere böse Zungen könnten daran erinnern, dass es im BGB/StGB einen Straftatbestand namens Anlagebetrug gibt...
Disclaimer:
dieser Post enthält keinerlei Unterstellungen von möglichem Fehlverhalten, lediglich Vermutungen über mögliche Gedankengänge, die auch nicht meiner Fantasie entspringen, sondern nur von mir wiedergegeben wurden.