Beiträge von derblöde

    Zitat

    Original von Lars78Das ist doch eindeutig formuliert. Die DFL kann die Auszahlung eigentlich nicht verweigern.


    Wenn ein zwingender Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vorliegt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Darlehens, selbst wenn die Auszahlung nicht an Bedingungen geknüpft ist.
    Und genau das wird die DFL prüfen...


    Gruß aus Darmstadt (da kennt man Insolvenzanträge;))