Okay, ich gebe zu ich hatte das eindeutiger in Erinnerung, ganz eindeutig ist das Geschreibsel aber auch nicht:
ZitatAlles anzeigen4. Lizenzentzug oder Lizenzverweigerung
Ein Club der Bundesliga, dem die Lizenz während der Spielzeit entzogen worden ist,
scheidet erst am Ende des Spieljahres aus den Rundenspielen der Bundesliga aus
und gilt als Absteiger in die 3. Liga. Die von einem solchen Club ausgetragenen oder
noch auszutragenden Spiele werden nur für und gegen die Gegner gewertet, so dass
alle anderen Clubs in der Tabelle vor ihm platziert sind.
Wird einem Club, der sich für die kommende Spielzeit der Bundesliga sportlich
qualifiziert hat, eine bereits erteilte Lizenz vor dem ersten Spieltag entzogen oder
eine beantragte Lizenz weder für die Bundesliga noch für die 2. Bundesliga erteilt,
oder gibt er sie zurück, so gilt er vorbehaltlich der dort gültigen
Zulassungsvoraussetzungen als Absteiger in die 3. Liga.
Die Anzahl der aus sportlichen Gründen aus der Bundesliga abgestiegenen Clubs der
vorangegangenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.
Lediglich wenn dem nach der sportlichen Abschlusstabelle Drittletzten der
Bundesliga und damit dem Teilnehmer an den Relegationsspielen gegen den nach der
sportlichen Abschlusstabelle Drittplatzierten der 2. Bundesliga vor dem ersten
Spieltag eine bereits erteilte Lizenz für die Bundesliga wieder entzogen oder eine
beantragte Lizenz nicht erteilt wird, oder er sie zurückgibt, rückt der in den
Relegationsspielen unterlegene Drittplatzierte der 2. Bundesliga nach. Wird auch
diesem vor dem ersten Spieltag eine bereits erteilte Lizenz für die Bundesliga
wieder entzogen oder eine beantragte Lizenz nicht erteilt, oder gibt er sie zurück, so
gilt Absatz 3.
DFL Spielordnung §3, Abs. 4
Der letzte Absatz ist der für uns interessante. Ich glaube das Problem gab es schon, als bei uns der Lizenzentzug im Raum stand.