ZitatOriginal von Hitchcock
Ich habe vor nicht allzulanger Zeit eine Studie des statistischen Bundesamtes gelesen und da stand halt etwas ganz anderes drin. Verlierer waren ganz klar der Osten. Aber es gab auch einige Regionen, die auf jeden Fall überdeuchschnittlich wachsen werden. OWL ist fünftgrößte Wirtschaftszone Deutschlands und stark mittelständisch geprägt Das hat Zukunft. Und Bielefeld wird ganz sicher nicht so arg schrumpfen, wie Du es beschrieben hast.
Bevölkerungsprognosen arbeiten allerdings mit einem vielen Variablen und in machen Fällen Extremvarianten resultieren daraus eben Extremvarianten wie die 235.000 Einwohner, vermutlich bei 0 Zuwanderung und weiterhin sinkender Geburtenrate und stagnierender Lebenserwartung, also eher unrealistisch. Der Wegweiser Demografie der Bertelsmann-Stiftung geht sogar von einer steigenden Einwohnerzahl bis 2020 aus: Wegweiser Demografie. Sicherlich wird Bielefeld nicht zu den klassischen schrumpfenden Regionen, z.B. im Osten, Ruhrgebiet oder im Saarland gehören.
Und nun zur Alm, denn die demographische Entwicklung ist für eine baurechtliche Zulässigkeit der Tribüne vollkommen unbedeutend. Wirtschaftliche Interessen der Nachbarn spielen natürlich schon eine Rolle, aber nur soweit sie auch tatsächlcih von der Baumaßnahme beeinflusst werden. Der ganze allgemeine immobilienwirtschaftliche erste Teil des fiktiven Wohnungsbaugesellschaftsbriefs hat mit dem Almausbau nichts zu tun. Weitere Argumente:
Schadenersatz für Mietminderungen wegen Belästigungen während der Baumaßnahmen: Ein alltäglicher Vorgang, der bei nahezu jeder Baumaßnahme, von der Nachbarn betroffen sind, vorkommt. Sowas sollte sich auch hier regeln lassen.
Immissionsschutz: Ich habs hier schonmal gesagt: Die beiden Immissionschutz-Aspekte Schallschutz und Belichtung stehen hier in einem sich gegenseitig einschränkenden Verhältnis: Die Tribüne trägt zum Schallschutz bei, mindert jedoch die Belichtung. Der Tribünenbau wurde jedoch gerade wegen Schallschutzaspekten ursprünglich gefordert, wenn ich mich nicht irre? Mit der Transparenten Architektur ist da ohnehin schon ein Kompromiss angedacht.
Abstandsflächen: Dienen der Gewährleistung von ausreichend Licht und Nachbarschutz. Zunächst gilt bei Neubaumaßnahmen nach der Bauordnung NRW eine allgemeine Abstandsregel von 0,8 mal der Höhe des jeweiligen Gebäudes. Dieser Abstand muss in der regel auf dem eigenen Grundstück realisiert werden. Wenn ich das hier richtig verfolgt habe soll die Tribüne 23 Meter hoch sein. Das wäre also ein notwendiger Abstand von 18,4 Metern bis zur Grundstücksgrenze. Alman-Wohner nennt einen Abstand von 30 Metern bis zu den Wohngebäuden.. Damit sollte der absolute Abstandswert rein bauordnungsrechtlich kein Problem sein, allerdings liegt eventuell ein Teil der Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück, dem Wohngrundstück Melanchthonstraße. Auch das lässt sich über sogenannte Baulasten regeln, erfordert aber einen Kompromiss . (Ohne jetzt die Details der Grundstücksgrenzen zu kennen) Abgesehen davon gelten für das Bauen im Bestand, und darum geht es hier, immer Ausnahmeregeln, da früher diese Abstände nie eingehalten worden sind.
"Hässliche Tribüne": Wenn es danach ginge, was für architektonische Grausamkeiten man manchmal vom eigenen Fenster ansehen muss, könnten sich die Gericht vor Klagen kaum mehr retten. Aber auch hier sucht der DSC mit einer ambitionierten Architektur schon einen Kompromiss.
So, mein Fazit dieses langen Textes ist, dass Alman-Wohner hier mit Argumenten kommt, die entweder keine Rolle spielen oder auf die der Stadion-Entwurf bereits Rücksicht nimmt. Trotzdem finde ich es gut, dass man hier auch mal die Sicht der Anwohner zu lesen bekommt.