Um das mal zu erhellen... sowohl Verbrechen als auch Vergehen sind Straftaten. Daher ist man bei beidem grundsätzlich "Straftäter".
Der Unterschied ist, dass ein Verbrechen erst dann gegeben ist, wenn die Tat im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist.
Im Bereich Pyrotechnik kommt es auf die Umstände an. Das grundsätzliche Abbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,
Kommt es aber zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, liegen hier Straftaten vor. Bei der Körperverletzung dann sogar als gefährliche Körperverletzung, da Pyrotechnik als gefährliches Werkzeug eingestuft wird.
Zusätzlich kann auch schon die Gefährdung von Personen ohne Personenschaden je nach Sachverhalt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz darstellen. In einem vollen Block in unmittelbarer Nähe zu unbeteiligten Personen wird vermutlich meistens davon auszugehen sein.
Wir beide diskutieren ja gerade an anderer Stelle auch ein "Rechtsthema", wo ich mir nicht ganz so sicher bin.
Aber hier bin ich mir jetzt ziemlich sicher, dass es sich um mehr als nur ein "Vergehen" handelt.
Man braucht nicht wirklich lange zu recherchieren, dann kommen gleich mehrere Gesetze und Paragraphe ins Spiel, die hier zum Tragen kommen.
Details und eine abschließende Bewertung überlasse ich aber auch hier denen, die sich rechtlich besser auskennen.
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