Artikel 22
Gelbe und rote Karten
22.01 Ein des Feldes verwiesener Spieler ist grundsätzlich für das nächste Spiel eines UEFA-Klubwettbewerbs gesperrt. Die Kontroll-und Disziplinarkammer kann die Strafe verschärfen. Bei schwerwiegenden Verfehlungen kann die Strafe auf sämtliche Wettbewerbskategorien der UEFA ausgedehnt werden.
22.02 Bei wiederholten Verwarnungen:
a) vor der Gruppenphase wird ein Spieler nach drei Verwarnungen in drei verschiedenen Spielen sowie nach der fünften Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
b) ab dem ersten Spiel der Gruppenphase wird ein Spieler nach drei Verwarnungen in drei verschiedenen Spielen sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
22.03 Einzelne Verwarnungen und unverbüsste Sperren werden stets übernommen, entweder in die nächste Wettbewerbsphase oder in einen anderen Klubwettbewerb der laufenden Spielzeit.
22.04 Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüsste Gelbsperren mit dem Ende der Playoffs. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen.
22.05 Verwarnungen und unverbüsste Gelbsperren aus Klubwettbewerbsspielen verfallen mit dem Ende der Spielzeit.