Zitat
Original von The Wall
Kann man dagegen in Berufung oder Revision gehen?
Das schreibt Kicker online dazu (fett markiert):
Gomez frei von Doping-Vorwürfen
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Stürmer Daniel Gomez von Alemannia Aachen ist vom Vorwurf des Dopings freigesprochen, wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien aber dennoch zu einer Sperre von insgesamt zwölf Meisterschaftsspielen verurteilt worden.
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Diese Entscheidung fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Rainer Koch (Poing) am Donnerstagabend in Frankfurt/Main. Fünf Partien hat der Franzose bereits ausgesetzt.
Gomez war in der A-Probe nach der Begegnung am 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) das Kortison-Präparat Methylprednisolon nachgewiesen worden. Sein behandelnder Arzt konnte allerdings glaubhaft machen, dass das Medikament nur lokal angewendet wurde, diese Anwendung ist erlaubt.
Gegen die Richtlinien verstieß der Stürmer, weil die Behandlung vor dem Spiel nicht angegeben wurde. Bei einer Verurteilung wegen eines Doping-Vergehens hätte ihm eine Sperre von bis zu zwei Jahren gedroht.
Bielefeld hält laut Aussage seines Anwaltes am Einspruch gegen die Spielwertung fest. Darüber entschied das Sportgericht aber noch nicht.
Gomez hatte sich ohne Absprache mit dem Verein vom Mannschaftsarzt seines Ex-Klubs Excelsior Virton in Belgien behandeln lassen und war daraufhin von seinem Arbeitgeber vorübergehend suspendiert worden. Bei dem nachgewiesenen Mittel handelt es sich um ein synthetisch hergestelltes Nebennierenrindenhormon (Kortikosteroid), das unter anderem den Flüssigkeitshaushalt und den Mineralstoffwechsel beeinflusst. Das Kortisonpräparat wirkt entzündungshemmend und antiallergisch.
Und das steht auf der Homepage vom DFB zum Fall Gomez:
Zwölf Spiele Sperre für Daniel Gomez
15.01.2004 22:50:00
Der Aachener Daniel Gomez
Daniel Gomez vom Zweitbundesligisten Alemannia Aachen wurde am 15. Januar 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Richtlinien unter Anrechnung der bereits ausgesetzten fünf Spiele mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Das bedeutet, dass Gomez noch für die nächsten sieben Meisterschaftsspiele, nicht aber für DFB-Pokalspiele gesperrt ist. Darüber hinaus ist Gomez bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Von der Anklage des Dopings wurde der Aachener vom DFB-Sportgericht indes freigesprochen.
Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte am 1. Dezember ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines Dopingvergehens eingeleitet. Die A-Probe des Spielers, die nach der Zweitbundesliga-Begegnung vom 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) genommen worden war, enthielt Methylprednisolon. Der Wirkstoff gehört der Gruppe der Glukokostereoide an, der nicht intramuskulär wohl aber lokal verabreicht werden darf. Daniel Gomez und Alemannia Aachen verzichteten auf die Öffnung der B-Probe.
Beim ersten Verhandlungstag am 16. Dezember konnte das DFB-Sportgericht keine Entscheidung fällen, da der damals nicht anwesende behandelnde Arzt des französischen Spielers noch als zentraler Zeuge gehört werden musste. Dr. Benoit Sosson konnte am zweiten Verhandlungstag dem Sportgericht glaubhaft darstellen, dass es sich bei der von ihm vorgenommen Behandlung um eine zulässige lokale Behandlung an der verletzten Sehne gehandelt hat.
"Die erhebliche Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen wurde ausgesprochen, weil Daniel Gomez anlässlich der Dopingkontrolle vorsätzlich unvollständige und falsche Angaben über die erfolgte Behandlung gemacht hat", erklärte Dr. Koch in der Urteilsbegründung.
Arminia Bielefeld hatte nach Bekanntwerden des Falles fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt, über den nach Rechtskraft des Dopingverfahrens gegen Gomez durch das Sportgericht entschieden werden soll.