Und zu dem Ausgangssatz „Sitzt der nicht wegen Betrug immer noch ein?“ musst Du nichts geraderücken? Wie lange hast Du denn bekommeb, wenn ich fragen darf?
In erster Linie war das Geldwäsche, da die Betrugshandlungen nicht von mir, sondern von anderen durchgeführt wurden, ich jedoch das Geld empfangen, gewaschen und dann aufgeteilt habe. Das Amtsgericht in Hechingen hat mich dennoch wegen Beihilfe zum Betrug nach §263 StGB zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die habe ich komplett abgesessen, trotz mutmaßlich "guter Führung". Meine Verhaftung war am 19. Februar 2017, die Entlassung am 12. Februar 2019.
Es ist natürlich klar, dass ich viele Menschen sehr hart enttäuscht habe, in erster Linie meinen ersten Sohn, aber natürlich auch Freunde und Verwandte.
Dank der überregionalen Berichterstattung, die von der Staatsanwaltschaft Hechingen ausging, war der Restart äußerst schwer, Arbeitgeber und Vermieter googlen halt gerne mal. Bis auf die Artikel in der NW ist inzwischen allerdings alles gelöscht.
Vor knapp drei Monaten bin ich nochmals Vater geworden (am Tag des Derbysiegs gegen Münster).
Reicht Dir das an Informationen?