Alles anzeigenBist du sicher, dass du vielleicht nur über ein Halbwissen verfügst? Du hast insofern recht, dass man die Problematik differenzierter sehen muss. Ich werfe zu dem Thema mal den Begriff "Medienprivileg" in die Runde, der eine Brücke zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Presserecht bildet.
Siehe dazu ausführlich: Wem gehören meine Daten
Für am Thema interessierte Schnellleser sei nur das Fazit genannt:
Und Berichte in der Zeitung werden eben zu journalistischen Zwecken verfasst.
33615 dürfte recht haben, wahrscheinlich ein professioneller Rechthaber ... äh Rechtsanwalt ;-))). Im Ernst jetzt. Von einem Weltstar wie Schumi dürfen keine Fotos auf dem Krankenbett veröffentlicht werden. Gegenüber sensiblen Gesundheitsinformationen gibt es keine Abwägung mit einem öffentlichen Interesse mehr. Wenn nicht bei Schumi, bei wem dann? Auch von Hoeneß im Gefängnis hätte die BLÖD keine Bilder veröffentlichen dürfen ohne Hoeneß´ Zustimmung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Dennoch kann ich es mir nicht vorstellen, dass die ewig häufigen Kundgaben von Verletzungen von Spielern jedesmal im Einzelnen von den Spielern gestattet werden müssen. So klingt es ja bei 33615 an. Das wäre ziemlich aufwändig und umständlich. Man beachte, dass schon häufig in Halbzeitpausen erste Diagnosen veröffentlicht werden. Meint einer wirklich, dass die Spieler, die gerade mit den Schmerzen ringen, dafür um Erlaubnis gefragt werden? Das wäre doch eine ziemlich lebensfremde Vorstellung. Irgendeine Art von vertraglicher Vereinbarung muss es geben.