Lest euch das mal durch! Es ist doch echt zu kótzen! Wo soll das denn noch hinführen??
ZitatAlles anzeigenQuelle: sport1.de
Deutschlands Profi-Ligen droht "Bosman II"
Theoretisch denkbar: Winfried Schäfer und seine Kameruner könnten bald in der Bundesliga spielen
München - Es herrscht helle Aufregung im obersten Fußball-Verband. Fifa-Präsident Joseph Blatter befürchtet durch das Urteil um die polnische Basketballerin Lilia Malaja gewaltige Folgen für seinen Sport.
In einem Interview mit der französischen Zeitung "Le Monde" sprach Blatter am Montag davon, dass dieses Urteil "die zehnfache Sprengkraft des Bosman-Urteils" haben könnte.
Schäfer und seine Kameruner in der Bundesliga?
Tags darauf untermauerte er seine Sorgen. "Ich sehe dies als große Gefahr. Insbesondere auf den europäischen Fußball könnten riesige Schwierigkeiten zukommen."
Betroffen ist aber längst nicht nur der Fußball. Schon bald könnten alle europäischen Sportverbände vor der Frage stehen, wie sie eine neue Flut von Nicht-EU-Ausländern in ihren nationalen Ligen abwenden können.
Im Extremfall könnte ein Fußball-Bundesligist demnächst Winfried Schäfer und elf seiner Nationalspieler aus Kamerun engagieren und auflaufen lassen. Eine Schreckensvision für die nationale Jugendförderung.
Malaja-Urteil bringt Stein ins Rollen
Der Hintergrund: In fast allen Sportarten ist die Zahl der Nicht-EU-Ausländer pro Verein europaweit limitiert. Im Fußball dürfen pro Bundesliga-Spiel drei Nicht-EU-Ausländer eingesetzt werden.
Die polnische Basketball-Spielerin Lilia Malaja hatte vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht gegen den nationalen Verband geklagt. Der Verband hatte ihr 1998 einen Wechsel zum RC Straßburg mit Verweis auf die bestehende Ausländerregelung verboten.
Straßburg hatte bereits zwei Nicht-EU-Ausländer unter Vertrag - mehr waren laut Verbands-Statut nicht erlaubt.
"Bosman-Urteil wird auf über 100 Länder ausgedehnt"
Malaja klagte auf "Diskriminierung-Klausel" und bekam im vergangenen Dezember nach vier Jahren Recht. Sie berief sich dabei auf ein EU-Abkommen mit Polen von 1991, wonach "Diskriminierung" verboten sei. Solche Abkommen gibt es auch noch mit 23 anderen europäischen Ländern.
Die Folgen des Richterspruchs sind dramatisch: Theoretisch könnte dieser Beschluss nach entsprechenden weiteren Klagen bald fast weltweit anwendbar sein. Denn es gibt diverse weitere solcher EU-Abkommen mit anderen Ländern, auf die man sich berufen könnte.
Fußball-Klub mit elf Nicht-EU-Ausländern denkbar
"Diese Rechtslage hat die EU in der Vereinbarung von Cotonou auch mit 77 Ländern aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum geschaffen", erklärt Blatter, "mit dieser Entscheidung wird das Bosman-Urteil nicht auf 15 vergleichbare Länder angewandt, sondern auf über 100 ausgedehnt".
"Jetzt gibt es nichts mehr, was auch einen Fußball-Klub daran hindern könnte, mit elf Nicht-EU-Ausländern zu spielen", stellte Malajas Anwalt Michel Pautot nach dem Urteil fest.
Auch deutsche Verbände müssen sich vorbereiten
Hermann Latz, Justitiar des Deutschen Sportbundes, bestätigt im Gespräch mit Sport1, dass dieses Urteil auch den deutschen Sport betreffen könnte.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen "kann das aber nur in der ersten Bundesliga denkbar sein", ergänzt Latz, da Nicht-EU-Ausländer nur für diese Ligen in Deutschland Arbeitserlaubnisse bekommen. Dennoch: Der DSB wartet nun gespannt auf das schriftliche Urteil.
DFL-Geschäfsführer bleibt gelassen
Heribert Bruchhagen, Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga, bleibt trotz der Besorgnis erregenden Lage gelassen. Er glaubt nicht daran, dass es zum schlimmsten angenommenen Fall kommt.
"Diese Gefahr sehe ich im Moment überhaupt noch nicht", sagt er im Gespräch mit Sport1.
Bruchhagen weiter: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung so weit greift. Und selbst wenn es dazu käme, analog zu der Befürchtung von Herrn Blatter, dann bin ich immer noch überzeugt davon, dass wir das hier in Deutschland über einen Ehrenkodex regeln würden."
Gegenmittel: Selbstbeschränkung
Otto Reintjes, Commissioner deutschen Basketball-Liga s. Oliver BBL, setzt ebenfalls auf Selbstregulierung. Jeder Verein, der sich nicht an die Regelung halte, würde aus der Solidargemeinschaft ausscheren, sagt Reintjes.
"Solange die Vereine sich daran halten und keiner dagegen renitent wird, ist das durchaus eine Möglichkeit, wie man sich eine Wettbewerbsgleichheit erhalten kann", bestätigt DSB-Justitar Latz. Allerdings: Im Klagefall wäre auch eine solche Selbstbeschränkung nicht zu halten.
Dabei stellt sich mit die Frage wie bekloppt der Bruchhagen eigentlich ist, an einen solchen Ehrenkodex zu glauben? Das haben wir doch schon beim Bosman-Urteil gesehen! Der Ehrenkodex hatte doch gerade mal 2 Wochen gehalten! Naja Bruchhagen halt!